[BRAK] Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz ist am 13.07.2006 veröffentlicht worden (BGBl I, S. 1426 ff.). Es trat größtenteils am 14.07.2006 in Kraft. Art. 1 Nr. 10 Buchstabe a, Nr. 11, 13, 20 und 21 des Gesetzes treten erst am 01.01.2007 in Kraft. Das Gesetz soll die Interessen von Aktionären bei Angeboten zur Übernahme von Unternehmen und bei Anteilskäufen, die zu einer Kontrolle des Unternehmens führen, schützen. Art. 3 des Entwurfs beinhaltet auch eine Änderung des RVG.