Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes

Absprachen in Strafverfahren

Aufruf zur Evaluation der Juristenausbildung

Blockseminar Einführung in das türkische Recht

Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.

BVerfG: Adhäsionskläger hat Recht auf Richterablehnung

Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

Reform des Versicherungsvertragsrechts

BVerfG: Schuldprinzip verletzt

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Gebühren in anwaltsgerichtlichen Verfahren

Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

ERV: Finanzgericht Berlin-Brandenburg

BMF-Schreiben zur Automation in der Steuerverwaltung

Erbschaftsteuer in derzeitiger Ausgestaltung verfassungswidrig

Online-Durchsuchung

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

BVerfG: Keine Verwertung heimlicher Vaterschaftstests

Kleine Anfrage zu §§ 129, 129a StGB

2. Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses für Anwalts- und Notartätigkeit

Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat

Gesetzesvorschlag der BRAK zur Realteilung

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft

BRAK-Stellungnahme zum Gesetz zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren

2. Justizmodernisierungsgesetz

Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes

BRAK Logo[BRAK] Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung wurde der Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes in Form eines Gutachtens der Professoren Henssler und Preis der Universität zu Köln erstellt (Gliederung des Diskussionsentwurfs). Weitere Informationen der Bertelsmann Stiftung zum Vorhaben und zum Diskussionsforum finden Sie hier. In einer gemeinsamen Presseerklärung von BRAK und DAV vom 06.02.2007 hat die Anwaltschaft den Diskussionsentwurf grundsätzlich begrüßt.

Absprachen in Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren (BT-Drs. 16/4197) vorgelegt. Er hält eine Regelung von Urteilsabsprachen im Strafverfahren für erforderlich, um mit der notwendigen demokratischen Legitimation zentrale Fragen der konsensualen Strafverfahrenbeendigung zu entscheiden und eine gleichmäßige Verfahrenspraxis zu gewährleisten. Die Bundesregierung plant ebenfalls einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verständigung im Strafverfahren gesetzlich geregelt wird.

Aufruf zur Evaluation der Juristenausbildung

BRAK Logo[BRAK] Die Justizministerkonferenz möchte die Auswirkungen der 2003 in Kraft getretenen Reform der Juristenausbildung evaluieren. Im Rahmen einer breit angelegten Befragung bittet die Justizministerkonferenz Arbeitgeber von Juristen sowie Berufsanfänger, die den Vorbereitungsdienst bereits nach neuem Recht (unter Einbeziehung der mindestens neunmonatigen Pflichtausbildung in der Anwaltschaft) durchlaufen haben, um Mitwirkung. Die Befragung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch (Fragebogen). Der Fragebogen ist alternativ dazu auch über die Internet-Seite www.justiz.nrw.de/JM zu erreichen.

Blockseminar Einführung in das türkische Recht

Das Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht wurde erstmals im Jahre 1987 an der Universität Bamberg und seit 1996 dort im Rahmen der „Forschungsstelle für türkisches Recht“ durchgeführt. Obwohl die Ansiedlung in der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften eher ungewöhnlich ist, hat das Seminar weite Anerkennung in Wissenschaft und Praxis im deutschsprachigen Raum gefunden. Das Seminar richtet sich an Studenten und Praktiker und bietet kompakt in insgesamt vier Blöcken am 1./2.6.2007 und 15./16.6.2007 einen Überblick über das gesamte türkische Recht, mit einer wohldosierten Schwerpunktsetzung für die spezifischen Bedürfnisse der deutschen Richter- und Anwaltschaft sowie führender Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die mit der Türkei zu tun haben. Das Seminar wird von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf, Diem & Partner Rechtsanwälte in Stuttgart, durchgeführt. Rumpf hat sich in zahlreichen Publikationen sowie im deutsch-türkischen Rechtsverkehr einen Namen gemacht. Der familienrechtliche Block wird von Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl, Köln, und damit einem der erfahrendsten Praktiker deutscher Sprache in diesem Ausschnitt aus dem türkischen Recht moderiert. Das Seminar findet in den Räumen der Universität in der Alt-stadt von Bamberg statt. Nähere Informationen: Frau Elisabeth Diethelm, An der Universität 11, 96046 Bamberg, Tel. 0951-8632182, Fax 0951-8635182, email: turkologie@split.uni-bamberg.de sowie unter www.tuerkei-recht.de/Blockseminar.html) .

Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.

BRAK Logo[BRAK] Die Ingenieurkammern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie der Berufsverband der Landschaftsökologen haben die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht gem. e. V. 2001 ins Leben gerufen. Sie fungiert als Schlichtungs- und Gütestelle speziell bei Streitigkeiten über die Abrechnung von Ingenieur- und Architektenleistungen, insbesondere bei Streitigkeiten nach der HOAI. Sie wird seit 2005 beim Justizministerium Baden-Württemberg in der Liste der institutionellen Schlichtungsstellen in Baden-Württemberg geführt. Die Leistungen werden kostenfrei erbracht, soweit sie ohne eingehendes Akten- oder Literaturstudium und ohne wesentlichen Zeitaufwand beantwortet werden können. Für Beratungen und Gutachten sowie für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen oder von Schiedsverfahren, für die ein besonderer Aufwand erforderlich wird, werden Entgelte in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.ghv-guetestelle.de.

BVerfG: Adhäsionskläger hat Recht auf Richterablehnung

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat mit BVerfG-Beschluss v. 27.12.2006 (2 BvR 958/06) entschieden, dass auch einem Adhäsionskläger das Recht auf Richterablehnung zusteht, weil er sonst in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt würde. Das Adhäsionsverfahren eröffnet dem Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Strafverfahren finanzielle Kompensation für erlittene Schäden zu erlangen. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 6/2007 v. 24.01.2007.

Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

BRAK Logo[BRAK] In der BRAK-Pressemeldung Nr. 4/2007 v. 01.02.2007 weist die BRAK erneut darauf hin, dass es qualifizierte Rechtsberatung nur von Rechtsanwälten geben kann. Im Zusammenhang mit der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BT-Drs. 16/3655) warnt die BRAK vor einer „Rechtsberatung light“. Der Bundestag verwies den Entwurf an die Ausschüsse, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde (vgl. Plenarprotokoll 16/79 01.02.2007 S. 7923 D-7924A). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007.

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung hat am 24.01.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beschlossen. Durch den Gesetzentwurf, der die Richtlinie 2004/48/EG umsetzt, sollen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums novelliert werden. Unter anderem soll der Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden. Der Gesetzentwurf enthält aus gebührenrechtlicher Sicht eine deutliche Verschlechterung. In § 97a des Urheberrechtsgesetzes soll eine neue Vorschrift zur Abmahnung eingeführt werden. In Absatz 2 der Vorschrift soll der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung auf 50 Euro beschränkt werden, wenn „sich die Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ befasst. Die Bundesjustizministerin weist in der BMJ-Presseerklärung v. 24.01.2006 darauf hin, dass das Gesetz durch Einfügung dieser Vorschrift die Situation von Verbrauchern verbessere, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sähen. Die BRAK kritisiert in ihrer BRAK-Presseerklärung-Nr. 3 v. 25.01.2007, dass damit bei Pflichtverletzungen in das System des Schadenersatzrechts eingegriffen wird. Damit geht der vom BMJ in den Vordergrund gestellte Verbraucherschutz zu Lasten desjenigen, dessen Rechte durch den Verbraucher verletzt wurden.

Gebühren in anwaltsgerichtlichen Verfahren

BRAK Logo[BRAK] Durch das am 31.12.2006 in Kraft getretene 2. Justizmodernisierungsgesetz (BGBl. I, S. 3416ff.) sind Gerichts- gebühren im anwaltsgerichtlichen Verfahren eingeführt worden. Die Neufassung von § 195 BRAO sieht vor, dass im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren über einen Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung über die Androhung oder Festsetzung eines Zwangsgeldes (§ 57 III BRAO) oder über die Rüge (§ 74a I BRAO) Gebühren nach einem eigenen Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 195 BRAO) erhoben werden. Auslagen sind nach wie vor nach dem GKG zu zahlen.

Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK übt in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 2/2007 zum BMJ-Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Der Entwurf, der in erster Linie eine Umsetzung internationaler Vorgaben beinhaltet, führt zu einem Systembruch im deutschen Recht, weil er eine Pönalisierung zivilrechtlicher Verhaltenspflichten herbeiführt und dadurch das Ultima- Ratio- Prinzip verletzt.

ERV: Finanzgericht Berlin-Brandenburg

BRAK Logo[BRAK] Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verfügt auch über einen elektronischen Briefkasten. Es besteht die Möglichkeit, Schriftsätze sicher und fristgerecht dem Finanzgericht auf elektronischem Wege zu übermitteln. Weitere Informationen Finden Sie unter www.finanzgericht.brandenburg.de. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) des Bundes und der Länder finden Sie hier.

BMF-Schreiben zur Automation in der Steuerverwaltung

BRAK Logo[BRAK] In Bezug auf die Automation in der Steuerverwaltung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Einführungsschreiben zur Steuerdaten-Übermittlungsverordnung/Steuerdaten-Abrufverordnung (BMF-Schreiben vom 15.01.2007 – IV C 6 – O 2250 -138/06) veröffentlicht. Darin werden Regelungen aufgestellt für den Abruf von Bescheiddaten sowie für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderliche Daten, hierzu gehört u. a. die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung bzw. die Umsatzsteuervoranmeldungen. In der Anlage zum BMF-Schreiben v. 15.01.2007 finden sich Übersichten der von den Finanzverwaltungen der Länder bzw. des Bundes eröffneten Zugänge.

Erbschaftsteuer in derzeitiger Ausgestaltung verfassungswidrig

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat mit Beschluss v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) entschieden, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Werte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Durch diese Entscheidung des BVerfG wird der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung 11/2007 v. 31.01.2007.

Online-Durchsuchung

BRAK Logo[BRAK] Die Brak hat in ihrer Pressemeldung-Nr.- 5 v. 05.02.2007 die Entscheidung des BGH zur Online-Durchsuchung ausdrücklich begrüßt. Der BGH hat mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die „verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Insbesondere könne nicht § 102 StPO als Rechtsgrundlage herangezogen werden, wenn es um eine heimliche Ausführung der Durchsuchung gehe. Lesen Sie hierzu auch die BGH-Pressemitteilung Nr. 17/2007 v. 05.02.2007. Die BRAK fordert, dass bei der verdeckten Online- Durchsuchung die vom BVerfG in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung (1 BvR 2378/98 vom 3.3.2004) aufgestellten Maßstäbe eingehalten werden.

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 01.02.2007 in erster Lesung über den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291) beraten. Der Entwurf soll zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit dienen und den Trägern öffentlicher Belange in diesen Fällen ein befristetes Anfechtungsrecht gewähren. Der Bundestag verwies den Entwurf an die Ausschüsse, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde (vgl. Plenarprotokoll 16/79 01.02.2007, S. 7924B). Lesen Sie zu diesem Thema auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.02.2007.

BVerfG: Keine Verwertung heimlicher Vaterschaftstests

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat mit Urteil v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05) entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Eine Verwertung würde eine Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber auf, zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Bis zum 31.03.2008 soll der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung zu treffen. Lesen Sie die BVerfG- Pressemittelung v. 13.02.2007.

Kleine Anfrage zu §§ 129, 129a StGB

BRAK Logo[BRAK] In einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/3947) kritisiert die Linksfraktion die strafgesetzlichen Regelungen zur Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ in den §§ 129 („kriminelle Vereinigung“) und 129a StGB („terroristischen Vereinigung“). Die ersatzlose Abschaffung dieser Vorschriften würde seit Jahren von Strafverteidiger-Vereinigungen Menschen- und Bürgerrechtsgruppen gefordert.

2. Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses für Anwalts- und Notartätigkeit

Ankündigung für den 2. Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses Anwalts- und Notartätigkeit am Samstag, 17. März 2007, 10.00 – 17.00 Uhr.

Um an den erfolgreichen im letzten Jahr erstmalig durchgeführten 1. Absolventenkongress anzuknüpfen, findet auch in diesem Jahr wieder ein Absolventenkongress des Bielefelder Kompaktkurses Anwalts- und Notartätigkeit statt, wozu alle Absolventinnen und Absolventen, sowie Referentinnen und Referenten eingeladen sind.

Ort der Veranstaltung wird der den ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut bekannte Gemeindesaal der Neustädter Marienkirche, Papenmakrt 10a, 33602 Bielefeld, sein.

Der 2. Absolventenkongress soll Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus möglichst vielen Jahrgängen zusammenführen, aber auch deutlich Fortbildungscharakter haben. Vorgesehen sind Veranstaltungen zur aktuellen Entwicklung im Kosten- und Gebührenrecht (RAin Edith Kindermann) und zum neuen Unterhaltsrecht (RAin Inge Saathoff) sowie zu den Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Arbeitsrecht (Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Uni Bielefeld). Die Teilnahme wird bescheinigt. Die Teilnahmegebühr beträgt 45,- €. Eine Einladung mit Anmeldeformular ist unter www.kompaktkurs.de abrufbar.

Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren kann das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ erworben werden. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung (Antragsformular) des Zertifikats finden Sie im „Merkblatt“ und den „FAQs„. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung Nr. 34 v. 27.12.2006.

Gesetzesvorschlag der BRAK zur Realteilung

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat mit Schreiben des Präsidenten der BRAK an den Vorsitzenden des Finanzausschusses vom 30.11.2006 eine zweite ergänzende Stellungnahme zum BMF-Erlass zur Realteilung vom 28.02.2006 abgegeben. Darin schlägt die BRAK u.a. vor, dass in § 18 Abs. 3 EStG für die freien Berufe eine Ausnahmeregelung zu § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG aufgenommen wird, nach der bei der Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft die steuerlichen Buchwerte übernommener Wirtschaftsgüter fortgeführt werden können, wenn die Wirtschaftsgüter bei Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit auf den Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaften, in denen der Steuerpflichtige tätig ist, übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 14.12.2006 in 2. und 3. Lesung ohne Aussprache das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in der Fassung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/3837) einstimmig beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 16.02.2007 mit diesem Gesetz befassen. Da das Gesetz nach Art. 8 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten wird, ist der 01.05.2007 der frühestmögliche Zeitpunkt. Lesen Sie hierzu auch die BRAK- Pressemitteilung-Nr. 32 v. 15.12.2006.

BRAK-Stellungnahme zum Gesetz zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat eine Stellungnahme (Nr. 40/2006) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren sowie der Ergänzung hierzu abgegeben. Die mit dem Entwurf angestrebte Vereinheitlichung von Formalien im Insolvenzverfahren wird darin begrüßt. Dagegen werden die vorgeschlagenen Kontrollen abgelehnt, weil das Insolvenzgericht und der zuständige Rechtspfleger – bereits nach geltender Rechtslage – alle Möglichkeiten haben, um das Verfahren zu prüfen und zu überwachen. Diese jetzt bereits bestehenden Kontrollmöglichkeiten müssten voll ausgeschöpft werden.