Urteil des BGH zum heimlichen Abhören in der U-Haft

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Kommission “Soziale Marktwirtschaft”

Weiterbildender, berufsbegleitender Masterstudiengang Informationsrecht (LL.M.)

Einführung in das türkische Recht

9. @kit-Kongress in Nürnberg

Düsseldorf Law School

Schadensregulierung nach Unfällen im Ausland

Pendlerpauschale

BRAK-Stellungnahme zum BürgerportalG

Kleine Anfrage zur Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit

Kleine Anfrage zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Umsetzung des Europäischen Haftbefehls

Organisierte Kriminalität

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Untersuchungshaftrecht

Fachtagung am 17./18. April 2009 in Pilsen zum Thema Familienrecht

Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen

4. Würzburger Forum Arbeitsrecht

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009

Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts

Änderungen der Bundesnotarordnung

Elektronische Akte im Grundbuchverfahren

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Geldwäschebekämpfung

Urteil des BGH zum heimlichen Abhören in der U-Haft

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (1 StR 701/08) vom 29.04.2009 das heimliche Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft für unzulässig und somit unverwertbar erklärt. In seiner Pressemeldung Nr. 90/2009 weist er darauf hin, dass die Anhörung der Abhörmaßnahme zwar keinen einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung darstelle, aber gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK verstoße. In Hinblick auf die besonders belastende Situation des Beschuldigen in der Untersuchungshaft und auf die Tatsache, dass Gespräche dort offen überwacht werden müssten, sei die Schaffung einer unbewacht erscheinenden Gesprächssituation eine unzulässige Täuschung und somit ein Verstoß gegen den Nemo-Tenetur-Grundsatz.

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

BRAK Logo[BRAK]   Am 11.05.2009 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags eine Anhörung über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Datenschutz für Beschäftigte (BT-Drucks. 16/12670) statt. Die FDP-Fraktion fordert u.a., dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssten, Bewerbungsunterlagen dem Bewerber zurückzusenden seien und die Daten gelöscht werden sollten. Dem Betroffenen sollten neben dem bestehenden arbeitsrechtlichen Anspruch auf Gegendarstellung Abwehrrechte nach dem BDSG auf Lösung, Berichtigung, Auskunft oder Sperrung zur Verfügung stehen.

Kommission “Soziale Marktwirtschaft”

Herr Ministerialdirigent Michael Höhenberger, Leiter der Abteilung „Planung und Bürgeranliegen“ der Bayerischen Staatskanzlei in München bittet um Unterstützung der Kommission „Zukunft Soziale Marktwirtschaft“. Die Kommission soll zu Fragen der kurzfristigen Bekämpfung der aktuellen Krise, der Bewältigung ihrer anzhaltenden Folgen sowie zur Gestaltung der Sozialen Marktwirtschaft beraten. Die Arbeit der Kommission wird mit einem interaktiv gestalteten Internetangebot der Staatsregierung begleitet: http://www.sozialemarktwirtschaft.bayern.de. Stellungnahmen, die auf diesem Wege zugehen, werden in die Arbeit der Kommission und die Beratung des Ministerpräsidenten einfließen.

9. @kit-Kongress in Nürnberg

Der Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (@kit) veranstaltet am 14./15. Mai 2009 seinen 9. Kongress, diesmal in Nürnberg zu „Aktuellen Entwicklungen im Online-Recht“. Nähere Informationen können Sie dem Einladungs-Flyer entnehmen.

Düsseldorf Law School

Im Rahmen der Law School an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf können jährlich bis zu 75 Studierende an den drei Weiterbildungsstudiengängen Gewerblicher Rechtsschutz, Informationsrecht und Medizinrecht teilnehmen.

Ab sofort nehmen das Dr. med. Micheline Radzyner-Institut für Rechtsfragen der Medizin (LL.M. Medizinrecht), das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz (LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz) sowie das Zentrum für Informationsrecht (LL.M. Informationsrecht) Bewerbungen für das im Herbst beginnende Studienjahr entgegen.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2009. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, weitere Informationen zu den Lehrinhalten sowie die Kontaktdaten sind unter www.duslaw.eu zu finden.

Schadensregulierung nach Unfällen im Ausland

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz veranstaltet in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Dijon und der Europäischen Rechtsakademie ein Seminar zum Thema „Schadensregulierung nach Unfällen im Ausland“. Die Fortbildungsveranstaltung findet statt am 26.06.2009 in der Europäischen Rechtsakademie, Metzerallee 4, 54295 Trier. Nähere Informationen finden Sie hier.

Pendlerpauschale

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat  hat am 03.04.2009 dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale (BT-Drucks. 16/12099) zugestimmt (BR-Drucks. 243/09 (Beschluss)). Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen zum TOP 2 der 857. BR- Sitzung. Zuvor hatte der Bundestag den Gesetzentwurf am 19.03.2009 angenommen (BR-Drucks. 243/09). Durch den Gesetzesentwurf soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.

BRAK-Stellungnahme zum BürgerportalG

BRAK Logo[BRAK]   In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 11/2009 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung von weiteren Vorschriften (BT-Drucks. 174/09) kritisiert die BRAK, dass der Gesetzesentwurf in seiner Zielsetzung verkennt, dass die Schaffung neuer IT-Module, wie u.a. der Bürgerportale, für die Zielerreichung der Sicherheit im Internet, nicht notwendig ist. Nach Ansicht der BRAK wird außer Acht gelassen, dass bereits existierende Anwendungen des E‑Business, E‑Commerce und E-Governments gerade das Ziel verfolgen, eine vertrauenswürdige Lösung für die elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu schaffen (z.B. das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de), das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Justiz (www.egvp.de) und Verschlüsselungsverfahren und Netzwerkprotokolle zur sicheren Übertragung von Daten sowie Signaturverfahren, wie die qualifizierte elektronische Signatur gem. § 2 Nr. 3 SigG).

Der Bundesrat beschloss am 03.04.2009 eine sehr kritische Stellungnahme (BT-Drucks. 174/09 (Beschluss)) zu dem Gesetzesvorhaben. Dabei folgte er weitgehend den Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BT-Drucks. 174/1/09).

Kleine Anfrage zur Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit

BRAK Logo[BRAK]   Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigte sich in ihrer Kleinen Anfrage vom 26.03.2009 über den Stand der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit (BT-Drs. 16/12505).

Die Fraktion möchte von der Bundesregierung u. a. wissen, wie viele Förderfälle für Gründungen aus Arbeitslosigkeit es seit der Vereinheitlichung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zum Gründungszuschuss im SGB III am 1. August 2006 gegeben hat. Ausgangspunkt der Anfrage ist eine von dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kürzlich vorgelegte Untersuchung unter dem Titel „Ich-AG und Überbrückungsgeld – Erfolgsgeschichte mit zu frühem Ende“.

Ferner fragt die Fraktion, wie die Bundesregierung insgesamt die Entwicklungen bei der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit bewertet und ob sie angesichts der Ergebnisse der IAB-Forschung beabsichtige, eine Ergänzung der bestehenden Gründungsförderung hinsichtlich einer längeren Förderungsdauer, einer Förderung von Teilzeit-, Mehr-Personen-, und Genossenschaftsgründungen vorzunehmen.

Kleine Anfrage zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes

BRAK Logo[BRAK]   Am 17.03.2009 stellte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage zu dem Thema Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drucks. 16/12488).

Ausgangspunkt der Anfrage sind die von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) einberufene sog. „Wissenschaftliche Kommission“, der als zentrales und übergreifendes Anliegen benannte „Pakt mit der Wirtschaft“ sowie ihr Ausspruch gegen das Vorhaben der EU-Kommission, den Europäischen Diskriminierungsschutz auszuweiten. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung u. a. wissen, wie viele Personen sich seit Einrichtung der ADS wegen einer der in  § 1 AGG genannten Benachteiligungen an diese gewandt haben und wie die zuständigen Beauftragten der Bundesregierung mit der Stelle zusammenarbeiten. Sie fragt ferner an, in welcher Weise die ADS Personen, die sich an sie gewandt haben, bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt und in wie vielen Fällen Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche ausschieden, weil sie nicht fristgerecht geltend gemacht wurden.

Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion auch danach, in welcher Weise die ADS mit ähnlichen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeitet und inwieweit die im Wege der Vertragsverletzungsverfahren angemahnten Nachbesserungen bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in nationales Recht bislang ein Thema für die Stelle selbst, für deren „Wissenschaftlichen Kommission“ oder für deren Beirat waren.

Umsetzung des Europäischen Haftbefehls

BRAK Logo[BRAK]   Die Anzahl der europäischen Haftbefehle, mit denen die deutschen Justizbehörden im Jahr 2008 befasst waren, ist im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Wurden im Jahr 2007 noch 714 europäische Haftbefehle umgesetzt, betrug deren Anzahl im vergangenen Jahr bereits 974, von denen 742 in einer Auslieferung des Beschuldigten mündeten. Hauptaussteller war Polen mit 463 Fällen. Dies ging aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/ 12243) auf eine kleine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 16/12053  ) hervor.

Organisierte Kriminalität

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung  hat in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/12346) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 16/12154) deutlich gemacht, dass sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der Organisierten Kriminalität sieht. Nach Ansicht der Bundesregierung ist § 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen“) ein geeignetes Mittel zur Strafverfolgung im Bereich der Organisierten Kriminalität. Die Bundesregierung werde die weitergehende Entwicklung „sorgfältig“ beobachten, insbesondere im Hinblick auf den Rahmenbeschluss des Rates der EU v. 24.10.2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 v. 11.11.2008, S. 42).

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung hat sich mit Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks. 16/12310) geäußert. Ziel des Entwurfes ist es, die tatsächliche Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidiger nunmehr gesetzlich zu regeln, da die bestehenden Regelungen hierzu keine Aussagen treffen und in dieser Hinsicht die Grenzen der Rechtsfortbildung durch Gerichte nach Ansicht des BGH (GSSt 1/04) erreicht sind. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009 gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert.

Untersuchungshaftrecht

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat in der BRAK-Stellungnahme Nr. 10/2009 zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks.16/11644) Stellung genommen. Darin begrüßt sie die nunmehr aufgrund der geäußerten Kritik aufgenommene Verpflichtung in § 114a StPO-E, Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen. Diese Forderung hatte die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr. 37/2008 ) erhoben. § 119 Abs. 1 StPO-E wurde nunmehr wie von der BRAK gefordert als Kann-Vorschrift ausgestaltet.

Keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben die Forderungen, den § 119 Abs. 3 StPO der beabsichtigten Neufassung des § 119 StPO-E als Leitsatz voranzustellen und den Beschuldigten in § 114b Abs. 2 Nr. 4 StPO-E auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung hinzuweisen.

Durch die Neuregelung des Untersuchungshaftrechts sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl. u. a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung gefordert.

Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen

Das Institut für Anwaltrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, www.arap.jura.uni-erlangen.de, weist auf folgende Fortbildungsveranstaltungen hin:
–  Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen, RAin Dr. Christine Frfr. Von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 26.06.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

Anmeldeforumlar unter www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm

4. Würzburger Forum Arbeitsrecht

Das vierte Würzburger Forum Arbeitsrecht beschäftigt sich mit der arbeitsrechtlichen Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise. Referent ist RA Dr. Martin Diller (Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart). Die Veranstaltung findet am 7.5.2009 um 18.15 Uhr statt (Universität Würzburg, Neubaukirche, Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg). Die Teilnahme ist kostenlos, auf Wunsch wird eine Bescheinigung nach § 15 FAO erstellt. Informationen und Anmeldung: www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/weber.

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat die Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009 nebst der Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2009 und der entsprechenden grafischen Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2009 mit 2,37 % geringer ausfällt als in den Vorjahren. Die Rechtsanwaltskammern haben insgesamt zum 01.01.2009 151.054 Mitglieder (Vorjahr: 147.552), davon 150.375 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,36 %), 330 Rechtsbeistände (Vorjahr: 334), 324 Rechtsanwalts-GmbHs (Vorjahr: 297) und nunmehr auch 16 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften (Vorjahr: 6). Lesen Sie auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 2 v. 03.03.2009.

Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts

BRAK Logo[BRAK]   Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur „Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes“ (BT-Drucks. 16/11553) liegt vor. Darin wird u.a. ausgeführt, dass zu den Auswirkungen der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft und der damit verbundenen Haftungsbeschränkung auf die Verbrauchereigenschaft im Sinne des § 13 BGB noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor liege. Die Antwort zu Frage 12 enthält eine Übersicht über die zentralen Berufungs- und Beschwerdegerichte im Sinne des § 72 Abs. 2 GVG. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Wohnungseigentumsverwalter von der Befugnis des § 5 Abs. 1 RDG Gebrauch machen, im Zusammenhang mit ihrer Verwaltungstätigkeit Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen zu erbringen (Frage 13). Die Bundesregierung sieht kein Problem darin, dass für wohnungseigentumsrechtliche Verfahren nunmehr auch § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGZPO Anwendung findet. Im Übrigen stehe es den Parteien frei, den Anspruch im Wege des Mahnverfahrens geltend zu machen, sodass § 15a Abs. 1 EGZPO nicht anzuwenden sei (Frage 24).

Änderungen der Bundesnotarordnung

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat am 06.03.2009 die vom Bundestag am 13.02.2009 beschlossenen Änderungen der Bundesnotarordnung (BR‑Drs. 127/09) beraten und sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden. In den Bundestag eingebracht hatte den Entwurf der Bundesrat selbst bereits im Jahre 2007; die BRAK hatte den Ansatz in ihrer  BRAK‑Stellungnahme Nr. 20/2007 begrüßt.

Elektronische Akte im Grundbuchverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eine Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) (BR‑Drs. 66/09) die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren. Nach derzeitigem Grundbuchrecht ist lediglich die Führung der Grundbücher in elektronischer Form möglich; Eintragungsunterlagen sind dem Grundbuchamt jedoch nach wie vor in Papierform vorzulegen. Der technische Fortschritt ermögliche nunmehr auch in dem von strengen Formanforderungen geprägten Grundbuchverfahren die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt. Der Bundesrat nahm zu dem Entwurf von kleineren Änderungen abgesehen im Wesentlichen positiv Stellung (BR‑Drs. 66/09(B)).

Geldwäschebekämpfung

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat nun neben den Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB eine Liste der gleichwertigen Drittstatten nach §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3, 6 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs.1 und 12 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GwG nebst dem Summary record der EU-Kommission im Internet veröffentlicht.