Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

BRAK Logo[BRAK]   Am 11.05.2009 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags eine Anhörung über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Datenschutz für Beschäftigte (BT-Drucks. 16/12670) statt. Die FDP-Fraktion fordert u.a., dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssten, Bewerbungsunterlagen dem Bewerber zurückzusenden seien und die Daten gelöscht werden sollten. Dem Betroffenen sollten neben dem bestehenden arbeitsrechtlichen Anspruch auf Gegendarstellung Abwehrrechte nach dem BDSG auf Lösung, Berichtigung, Auskunft oder Sperrung zur Verfügung stehen.