Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt seit 01.01.2025 auch in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz mit einem Wert von mehr als 50.000,00 €. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle entsprechend erweitert.
Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie auf deren Internetseite unter https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/.