Die Bundesrechtsanwaltskammer führt eine Online-Umfrage durch, um weitere Anhaltspunkte zur Prognose der Datenmengen bei Einführung der aktiven beA-Nutzungspflicht am 01.01.2022 zu erhalten. Alle Teilnehmer leisten einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs und zur Gestaltung eines reibungslosen Überganges zur aktiven beA-Nutzungspflicht. Zur Umfrage gelangen sie hier.
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