Referendarausbildung – Stationsentgelt und „Tauchen“ während der Rechtsanwaltspflichtstation

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat auf Missstände hingewiesen, die sich bei der Beschäftigung von Rechtsreferendaren während der Rechtsanwaltspflichtstation herausgestellt haben. Betroffen sind die Fälle, in denen Zusatzvergütungen (sog. Stationsentgelte) gewährt, die Referendare tatsächlich aber für einen nicht unerheblichen Zeitraum von der Arbeitsleistung und damit auch von der Ausbildung freigestellt werden.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben des BayStMJ vom 12.06.2024.

Das dort genannte aktualisierte Zeugnismuster und weitere Informationen zur Stationsausbildung beim Rechtsanwalt finden Sie auf den Internetseiten der RAK Bamberg.