Corona – neue Entwicklungen

Zum 01.03.2023 und damit früher als bislang geplant streichen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern weitere Corona-Schutzvorgaben. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher gilt dann noch bis 07.04.2023 die Maskenpflicht.

Die Geltung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zwar bis 07.04.2023 verlängert; sie sieht aber nur noch allgemeine Verhaltensempfehlungen, z. B. einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen, ausreichende Handhygiene und das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, vor (§ 1 BayIfSMV) und enthält Ausnahmen von einrichtungsbezogenen Testerfordernissen nach § 28b Abs. 1 IfSG.

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