Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV e.V.) wird das sog. „A1–Verfahren“ für Selbständige ab 01.01.2022 digitalisiert. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft vom 16.12.2021
Die Ausstellung einer A1–Bescheinigung ist zu beantragen, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausgeübt wird. Sie dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet, sodass insoweit keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs– und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten.