Neue Düsseldorfer Tabelle 2022 zum Kindesunterhalt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

Duesseldorfer Tabelle 2022

veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2022 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2021. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000,00 €.

Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) für Kinder bis zum fünften Lebensjahr hat sich geringfügig von 393,00 € auf 396,00 €, für Sechs- bis Elfjährige von 451,00 € auf 454,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige von 528,00 € auf 533,00 € erhöht. Dementsprechend sind auch die Tabellensätze der höheren Einkommensgruppen gestiegen.

Unverändert ist das staatliche Kindergeld. Es beläuft sich weiterhin auf 219,00 € für ein erstes und zweites Kind, 225,00 € für ein drittes Kind und jeweils 250,00 € für jedes weitere Kind. Damit ergeben sich nach Anrechung des hälftigen Kindergeldes in den ersten drei Altersstufen Zahlbeträge von mindestens 286,50 €, 345,50 € und 423,50 €.

Die Anzahl der Einkommensgruppen steigt von 10 auf 15, wobei die Gruppe 10 unverändert bei einem Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen von 5.500,00 € pro Monat endet. Die neuen Gruppen 11 bis 15 gelten bei Einkommen von 5.501,00 € bis 6.200,00 €, 6.201,00 € bis 7.000,00 €, 7.001,00 € bis 8.000,00 €, 8.001,00 € bis 9.500,00 € und 9.501,00 € bis 11.000,00 €.