Nachweis über den Zugang von beA-Nachrichten bei Gericht

Aus aktuellem Anlass hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine

Stellungnahme zum Nachweis des Zugangs elektronischer Dokumente bei Gericht

veröffentlicht (vgl. z. B. § 130a Abs. 5 ZPO). Darin wird klargestellt, dass das beASystem alle notwendigen Nachweise liefert, die Gesetz und Rechtsprechung fordern.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf dem beAAnwenderportal sowie in den beA-Newslettern  der BRAK.

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