Wegen der Corona-Pandemie konnte auch die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 der Rechtsanwaltskammer Bamberg nicht in Präsenzform stattfinden; vielmehr wurde erneut eine schriftliche Abstimmung durchgeführt. Dabei wurden von der Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Haushaltsplan 2021 wurde beschlossen.
- Dem Kammervorstand wurde Entlastung erteilt.
- Die beA-Umlage für das Kalenderjahr 2022 wurde auf 70,00 € festgesetzt.
- Die Verwaltungsgebührenordnung der RAK Bamberg wurde geändert.
- Die Entschädigungsordnung der RAK Bamberg wurde neu gefasst.
Die geänderten Ordnungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von September 2021 veröffentlicht und mit Veröffentlichung (Verwaltungsgebührenordnung) bzw. am 01.01.2022 (Entschädigungsordnung) in Kraft treten. Zu diesen Zeitpunkten stehen sie auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zum Download bereit. Um Beachtung wird gebeten.