Kammerversammlung – Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren

Im Newsletter sowie im Mitteilungsblatt von März 2021 wurde darauf hingewiesen, dass die für 30.04.2021 als Präsenzveranstaltung terminierte Kammerversammlung aus Pandemiegründen abgesagt wurde und die Beschlüsse der Kammerversammlung gemäß § 2 Abs. 3 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG) im schriftlichen Vefahren eingeholt werden. Hieran wird nochmals erinnert.

Die Abstimmungsunterlagen werden etwa Mitte Mai 2021 über das besondere elektronische Anwaltspostfach an alle Kammermitglieder verschickt, die über ein beA verfügen – Rechtsanwaltsgesellschaften erhalten diese auf dem Postweg. Die Frist zur Stimmabgabe endet am Dienstag, 15.06.2021, 12:00 Uhr (mittags). Spätestens bis dorthin müssen die abgegebenen Stimmen in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, eingegangen sein. Die Abstimmungsergebnisse bzw. gefassten Beschlüsse werden im Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Juni 2021 veröffentlicht werden.