Lesen Sie bitte den nachfolgenden Aufsatz zur aktiven beA-Nutzungspflicht, der auch im BRAK-Magazin Heft 1/2021 veröffentlicht ist.
Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin: Aktive beA-Nutzungspflicht; wo sie bereits gilt – und weshalb sie kein Schreckgespenst istHerunterladen
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