Soforthilfe des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Auch Freiberufler wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können seit 30.03.2020 die Corona-Soforthilfe des Bundes (wir haben im 3. Sondernewsletter von März 2020 hierüber berichtet) beantragen.

Die Antragstellung erfolgt für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/. Das dort zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular gilt auch für Anträge auf Soforthilfe aus dem Förderprogramm des Freistaats Bayern. Eine Antragstellung per Post oder mit Hilfe einer PDF-Datei ist nicht (mehr) möglich.

Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 einzureichen.