Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis 19.04.2020 verlängert

Die Bayerische Staatsregierung hat die seit 21.03.2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen, die zunächst bis 03.04.2020, 24:00 Uhr, befristet waren, bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020, 24:00 Uhr, verlängert. Ausweitungen wurden allerdings nicht beschlossen.

Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen sowie die weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie ergeben sich aus der

Die Rechtmäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen wurde vorläufig sowohl vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Eilverfahren bestätigt. Die Richter lehnten es ab, die Regelungen durch einstweilige Anordnungen außer Vollzug zu setzen. Näheres entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen.

Die Ausübung der Anwaltstätigkeit bleibt grundsätzlich erlaubt; auch persönliche Besprechungen mit Mandanten sind weiterhin zulässig (wenn auch nicht zu empfehlen).

Problematisch ist allerdings, ob Mandanten zum Zwecke des Besuchs einer Anwaltskanzlei ihre Wohnung verlassen dürfen oder damit gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration beantwortet auf seiner Internetseite unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/ die Frage, ob Anwälte (oder Steuerberater) Mandanten noch beraten dürfen, wie folgt:

“Kanzleien können weiterhin arbeiten und z. B. telefonisch Beratung leisten. Zwischen Kollegen ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Als Mandant kann man geöffnete Kanzleien nur noch in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufsuchen.”

Daran sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen orientieren.