Berufsschulunterricht in Bayern ab 27.04. oder 11.05.2020 – Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten findet statt

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, den Schulunterricht in Bayern ab Montag, 27.04.2020, schrittweise wieder hochzufahren. Beginnen sollen zunächst die Prüfungsvorbereitungen in den Abschlussklassen. Ab 11.05.2020 sollen dann auch die Anschlussklassen zum Unterricht zurückkehren. Durch maximal halbe Klassenstärke (10 bis 15 Schüler) soll in den Klassenzimmern ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Schülern gewährleistet sein.

Zur Situation an den Berufsschulen im Kammerbezirk werden wir in Kürze noch gesondert informieren. Dies betrifft insbesondere die Frage, wann für wen eine Aufnahme des Unterrichts erfolgen wird.

Die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten im Sommer 2020 sollte planmäßig stattfinden können. Dies gilt auch für die schriftliche Prüfung am 12.05. und 14.05.2020, selbst wenn bis dorthin noch kein Unterricht möglich wäre. Entscheidend ist, dass die Berufsschulen ihre Türen öffnen und ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Alle Prüfungsteilnehmer/innen sollten sich aber darauf einstellen, dass gewisse Vorgaben einzuhalten sind. Beispielsweise ist eine Maskenpflicht nicht auszuschließen, weshalb die Anschaffung zumindest von Alltagsmasken empfohlen wird. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Hinweise der Rechtsanwaltskammer Bamberg unverändert.