Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2020

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie wird ab 01.01.2020 gültig sein und die aktuelle Fassung vom 01.01.2019 ersetzen. Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) für Kinder bis zum fünften Lebensjahr wird sich von 354,00 € auf 369,00 €, für Sechs- bis Elfjährige von 406,00 € auf 424,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige von 476,00 € auf 497,00 € erhöhen. Dementsprechend steigen auch die Tabellensätze der höheren Einkommensgruppen.

Das staatliche Kindergeld beträgt weiterhin, wie schon seit Juli 2019, 204,00 € für ein erstes und zweites Kind, 210,00 € für ein drittes Kind und jeweils 235,00 € für jedes weitere Kind.