Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (und für Heimat) hat darauf hingewiesen, dass die bayerischen Finanzämter die Jahressteuererklärungen für 2019 nicht an steuerlich beratene Steuerpflichtige, sondern nur (auf Anforderung) an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe verschicken (letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2020; anschließend ist nur noch die elektronische Abgabe möglich).
Die Bestellung der Formulare erfolgt bei demjenigen Finanzamt, das für den Berufsangehörigen zuständig ist, bzw. bei dessen Außenstelle. Vordrucke für Steuerarten, bei denen die Daten elektronisch zu übermitteln sind (z. B. Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer), sind nicht mehr in der Bestellliste enthalten. Die Liste ist auf den Internetseiten der Finanzämter unter der Rubrik „Formulare / Weitere Themen von A bis Z / Steuerberatende Berufe“ verfügbar.