Bereits im Jahre 2018 hatte die Mindestlohnkommission eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen empfohlen. Demzufolge stieg die Untergrenze des Stundensatzes zum 01.01.2019 auf 9,19 €; ab 01.01.2020 wird sie sich auf 9,35 € belaufen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, die neuen Mindestlohnbeträge bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen.