Die Sozialgerichte in Bayern und das Bayerische Landessozialgericht werden (spätestens) ab 01.02.2020 die Übersendung und Zustellung von Dokumenten an Rechtsanwälte vollständig elektronisch über das beA vornehmen. Darauf hat der Präsident des BayLSG hingewiesen. Soweit in Einzelfällen der Sachbearbeiter des betroffenen Verfahrens nicht eindeutig ersichtlich ist, werden sich die Gerichte bei den Kanzleien erkundigen und entsprechend der erteilten Auskünfte die elektronischen Ansprechpartner eintragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit unter https://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php, Stichwort „Hinweise zum beA“.