Bundestag beschließt Änderung des § 522 ZPO

[BRAK] Der Bundestag hat am 07.07.2011 das Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung verabschiedet. Der Entwurf, der von der Bundesregierung eingebracht wurde, führt gegen die bisher nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbare Zurückweisung der Berufung ein Rechtsmittel ein.

Entsprechend den Empfehlungen des Rechtsausschuss wurde der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung in einigen Punkten geändert. So ist die Entscheidung, eine Berufung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, nicht mehr zwingend, sondern als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Die Berufung muss zudem offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben.

Die von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwürfe, nach denen die Möglichkeit der Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ganz abgeschafft würde, wurden abgelehnt.

Die BRAK hat in ihrer Stellungnahme die im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen grundsätzlich begrüßt: „Wir halten zwar eine komplette Abschaffung der Möglichkeit, die Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, für die beste Lösung und haben das auch bei der Diskussion der ZPO-Reform deutlich gemacht, die jetzt vorgesehene Lösung eines Rechtsmittels ist jedoch bereits ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechtsweggarantie für den Bürger“, sagte der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer Hansjörg Staehle in einer entsprechenden Presseerklärung.

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