Anhebung des Basiszinssatzes

[BRAK] Die Bundesbank hat zum 01.07.2011 den neuen Basiszinssatz bekanntgegeben. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs.1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.

Danach beträgt seit dem 01.07.2011 der Basiszinssatz des BGB 0,37 % (zuvor 0,12 %). Der neue Basiszinssatz wurde im Bundesanzeiger vom 30.06.2011 (Nr. 96) bekannt gegeben.

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