Im Laufe ihres Studiums sind Studierende der Rechtswissenschaften in Bayern verpflichtet, mindestens drei Monate an so genannter „praktischer Studienzeit“ nachzuweisen (Pflichtpraktika nach § 25 JAPO). Die Universität Bayreuth möchte ihren Studierenden bei der Suche und Auswahl entsprechender Praktikumsstellen in Justiz, Verwaltung oder bei Kanzleien dabei gerne unterstützend unter die Arme greifen.
Aus diesem Grunde wurde vor Kurzem ein Praktikantenservice der Universität Bayreuth etabliert. Diese würde sich sehr freuen, wenn auch Sie sich hierfür als potentielle Praktikumsstelle für Praktika zwischen einem und drei Monate zur Verfügung stellen würden. Der Eintrag in den Praktikantenservice ist für Kanzleien kostenlos. Es können stets auch eingehende Praktikumsanfragen nach eigenem Ermessen ablehnt werden, wenn die Bewerbungen als ungeeignet erscheinen. Gleichwohl werden Sie durch das eine oder andere Praktikum sicherlich auch mögliche High-Potentials als künftige Berufsträger kennen lernen. Einen ersten Eindruck des Praktikantenservice können Sie hier gewinnen: http://www.jura.uni-bayreuth.de/de/studium_lehre/praktika/Praktikumsstellen/index.html
Wenn Sie sich für einen Eintrag in den Praktikantenservice entscheiden schicken Sie das Datenblatt ausgefüllt zurück. Welche und wie viele Felder Sie darin ausfüllen, bleibt gänzlichen Ihnen überlassen (Thomas Grädler, Universität Bayreuth, Gebäude RW, Zimmer 186.1, Universitätsstr. 30, 95447 Bayreuth, Tel.: 0921 / 55-2882, Fax: 0921 / 55-2097)