Die Steuerverwaltungen der Länder bemängeln seit längerer Zeit, dass sich nach ihrer Statistik das Einreichungsverhalten von Steuererklärungen von Jahr zu Jahr verschlechtere. Das BMF und die Mehrzahl der Länder haben darauf reagiert und gefordert, die Fristen auf den 31.12. des Folgejahres zu verkürzen und bei Überschreitung automatisch Verspätungszuschläge zu erheben. Der Gesetzentwurf des BMF für eine Änderung des § 152 AO (Verspätungszuschlag) liegt bereits vor.
Daraufhin wurde die Bayerische Steuerverwaltung initiativ und hat mit den Bayerischen Steuerberaterkammern eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Neugestaltung von Arbeitsprozessen gebildet, die sowohl die Verwaltung als auch den Berufsstand betreffen. In dieser Arbeitsgruppe werden z.Z. folgende Projekte bearbeitet:
1. vollelektronische Abgabe von Steuererklärungen, Bilanzen und GuV (Projekt E-Bilanz)
2 elektronische Übermittlung von Belegen
3. Erarbeitung neuer Vollmachtsformulare
4. Einrichtung einer Vollmachtsdatenbank.
Bezüglich der Lösung der Fristenproblematik wurde bei den seit Herbst 2008 laufenden Gesprächen ein Modell entwickelt, in dem auch grundlegende Forderungen des Berufsstandes Eingang fanden, insbesondere:
- eine Bearbeitungszeit von 12 Monaten, die vom 01.03. des Folgejahres bis 28.02. des Nachfolgejahres reicht
- keine automatische Festsetzung von Verspätungszuschlägen
- Trennung von beratenen und nicht beratenen Steuerpflichtigen
- striktere Einhaltung der Abgabefristen bei steuerlich nicht beratenen Bürgern
- bei Umstellung auf das neue Modell – Gewährung ausreichender Übergangsfristen wegen faktischer Verkürzung der Bearbeitungszeit um zwei Monate.
Am 25. September 2009 wurde das Gemeinsame Grundsatz– und Konzeptpapier von den Steuerberaterkammern München und Nürnberg und der Bayerischen Steuerverwaltung unterzeichnet. Darin ist u.a. ein Kontingentierungs-Modell vorgesehen, bei dem für jeden Steuerberater Kontingente gebildet, d. h. bestimmte Abgabequoten für bestimmte Zeitpunkte festgelegt werden; das sind:
– zum 30. September 40 %
– zum 31. Dezember 75 %
– zum 28. Februar des Folgejahres, dem Endtermin, 100 %.
Durch die Staffelung soll eine gleichmäßige Arbeitsauslastung in den Steuerberaterkanzleien und Finanzämtern erreicht werden. Für den Steuerberater verbleibt Spielraum, welchen Einzelfall er wann abgibt, solange seine Quote stimmt. Voraussetzung für die flächendeckende Einführung des Kontingentierungsmodells ist, dass jedem Berater die eigenen Mandanten in einer Datenbank zugeordnet werden, in der die Steuerberater ihre Vollmachten und deren Umfang, sowie auch Untervollmachten eingeben können. Diese „Vollmachtsdatenbank“ soll bei den Steuerberaterkammern eingerichtet werden. Die Verwaltung erhält lediglich Zugriff zum Zweck der Adressenverwaltung, Zuordnung der Vollmachten und Überwachung der Kontingenterfüllung. Die Vertraulichkeit wird dabei gewahrt.
Im Jahr 2010 wird in einem gemeinsamen Pilotverfahren in fünf bayerischen Finanzämtern, darunter FA Cham und FA Hof, das Modell einer Kontingentbildung getestet werden. Die Pilotierung bezieht sich auf den VZ 2009 und dauert voraussichtlich bis zum 30.06.2011. Sie umfasst nur die Abgabe von Einkommensteuererklärungen, Feststellungserklärungen sowie Körperschaftsteuererklärungen.
In der Pilotphase werden die beratenen Mandanten zunächst noch über ein Exel-Tool dem Finanzamt händisch mitgeteilt, ohne Einsatz einer Vollmachtsdatenbank.
Sollte die Pilotierung für beide Seiten, Steuerverwaltung wie auch Steuerberater, erfolgreich abgeschlossen werden und sich das Kontingentierungsmodell in der Praxis bewähren, ist an eine bundesweite Übernahme gedacht und der automatische Verspätungszuschlag vom Tisch.
Nachdem auch Rechtsanwälte, soweit sie im Bereich der Steuerdeklaration Mandate betreuen, zukünftig hiervon betroffen sein werden, wird das Präsidium der Steuerberaterkammer Nürnberg mit den Rechtsanwaltskammern in nächster Zeit Gespräche führen, wie sie in das Kontingentierungsmodell einbezogen werden können.