Gesetzentwurf für gleichgeschlechtliche Ehe

[BRAK] Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem auch gleichgeschlechtlichen Partnern künftig die Eheschließung möglich sein soll. Dazu ist vorgesehen, die Definition der Ehe in § 1353 BGB zu so zu ändern, dass sie „von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“ werden kann. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, dass es seit einiger Zeit „hinreichende Anhaltspunkte für einen grundsätzlichen Wandel des traditionellen Eheverständnisses gibt, die angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verfassungsrechtlich zulassen“. Zur Unterstützung dieser These wird unter anderem eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zitiert, nach der 60,3 Prozent der Befragten der These „Es ist eine gute Sache, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern zu erlauben“ zugestimmt haben.

Das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft soll dann nach den Vorstellungen der Fraktion abgeschafft werden, bestehende Lebenspartnerschaften aber, soweit sie nicht in eine Ehe umgewandelt werden, weiterbestehen.

Weiterführender Link: