Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer

[BRAK] Das BMJ hat am 08.04.2010 den Referentenentwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Stand: 15.03.2010) vorgestellt. Hintergrund der Neuregelung ist, dass aufgrund der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des BVerfG der Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren verbessert werden soll. Durch den Entwurf soll für überlange Gerichtsverfahren ein Entschädigungsanspruch eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Betroffene zunächst im Ausgangsverfahren die Verzögerung gerügt haben. Erst wenn diese „Vorwarnung“ folgenlos bleibt, kann eine Entschädigung eingefordert werden. Für die Entschädigung kommt es nicht darauf an, ob einzelnen Richtern ein Vorwurf zu machen ist. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, so sieht der Gesetzentwurf für jeden vollen Monat der Verzögerung eine Entschädigung von ca. 100 Euro vor. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 08.04.2010.