Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

[BRAK] Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme zu dem vom Bundesrat wieder eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetzes (BT-Drucks. 17/1211, BR-Drucks. 38/10, BR-Drucks. 38/10 (Beschluss), BR-Drucks 86/07 (Beschluss)) eine Verpflichtung zur Gebührenvorauszahlung für Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ab (Anlage 2 zu BT-Drucks. 17/1211, S. 11f.). Die Bürger dürften nicht finanziell unangemessen belastet oder in ihrem Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verletzt werden. Nach Auffassung der Bundesregierung sind diese Voraussetzungen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unzureichend erfüllt. Der Vorschlag würde bei durchzuführenden Berufungsverfahren zu spürbaren Verzögerungen und einem deutlich zunehmenden Verwaltungsaufwand durch die Zahlungsüberwachung, das Setzen von Zahlungsfristen und die Prüfung der Fristeinhaltung führen. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 23/2007 Bedenken gegen die praktische Umsetzung des Vorschlags, die unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren einer Sanktion zu unterwerfen sowie gegen die Gestaltung der Rechtsfolgen geäußert.