Verbraucherdarlehensverträge

[BRAK] Das Kabinett hat am 24.03.2010 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge beschlossen. Mit diesem gesetzlichen Muster soll eine verlässliche Grundlage dafür geschaffen werden, wie Verbraucher über ihre Widerrufsrechte beim Abschluss von Darlehensverträgen zu informieren sind. Dadurch soll der Verbraucherschutz gestärkt und für mehr Rechtssicherheit bei Verbraucherdarlehensverträgen gesorgt werden. Hintergrund ist, dass bei einer mangelhaften Belehrung von Verbrauchern über ihre Rechte Verträge auch noch nach sehr langer Zeit widerrufen werden konnten. Mit der freiwilligen Verwendung des gesetzlichen Musters kann zukünftig der Darlehensgeber davon ausgehen, dass er alle gesetzlichen Belehrungspflichten eingehalten hat. Das Muster soll als Anhang dem EGBGB angefügt werden und erhält dadurch den Rang eines formellen Gesetzes. Daneben enthält der Entwurf einige Anpassungen und Klarstellungen zum Verbraucherdarlehensrecht. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 24.03.2010.