Die Berufsschultage für die Auszubildenden in Bamberg finden Sie hier: Rechtsanwaltsfachangestellte im Schuljahr 2009/2010 .
Archiv für den Monat: Mai 2009
Fortbildungsveranstaltung Professionelle Opferhilfe
Der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V. und die Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg veranstalten ein Seminar zum Thema „Professionelle Opferhilfe – Zum Umgang mit Opfern von Straf- bwz. Gewalttaten“. Das Seminar findet statt vom 21. – 23. September 2009 in der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg, Bahnhofstr. 87, 90402 Nürnberg. Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.opferhilfen.de/aktuell und www.ohm-hochschule.de/institutionen/fakultaeten/sozialwissenschaften/fort_und_weiterbildung/professionelle_opferhilfe_sonderveranstaltung/page.html.
Neuregelung der Anrechnung einer Gebühr auf eine nachfolgende Gebühr
Der Bundestag hat 23.04.2009 die Neuregelung der Anrechnungsvorschriften im RVG (BT-Drucks. 16/11385, 16/12717) beschlossen. Ein neuer § 15a RVG (Anrechnung einer Gebühr) wird in das Gesetz eingefügt und eine weitere Änderung wurde in § 55 Abs. 5 Satz 2 vorgenommen. Durch diese Regelung sollen die unerwünschten Auswirkungen der Anrechnung insbes. im Hinblick auf die Entscheidungen des BGH aus der letzten Zeit vermieden werden, indem klargestellt wird, dass die Anrechnung in erster Linie das Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber betrifft. Beide Gebührenansprüche bleiben unangetastet erhalten, können also jeweils in voller Höhe geltend gemacht werden. Allerdings kann der Rechtsanwalt insgesamt nicht mehr als den Betrag verlangen, der sich aus der Summe der beiden Gebühren nach Abzug des anzurechnenden Betrages ergibt. Damit wird die Begrenzung des Vergütungsanspruchs erreicht, der mit der Anrechnung bezweckt wird, ohne dass Nachteilte zulasten des Auftraggebers entstehen. Die Änderung in § 55 Abs. 5 Satz 2 RVG führt dazu, dass dem Urkundsbeamten für die Festsetzung der Vergütung alle Daten zur Verfügung stehen, die er benötigt, um zu ermitteln, in welchem Umfang die Zahlungen nach § 58 Abs. 1 und 2 RVG auf die anzurechnende Gebühr als Zahlung auf die festzusetzende Gebühr zu behandeln sind. Da eine Änderung des § 58 RVG nicht erfolgt, bleibt gewährleistet, dass die Anrechnung von Vorschüssen auf die Wahlanwaltsvergütung auch bei gewährter Prozesskostenhilfe bestehen bleibt. Diese Änderungen werden am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 28.04.2009.
Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht
[BRAK] Der Bundestag hat am 23.04.2009 in 2. und 3. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 16/11385) mit den vom Rechtsausschuss beschlossenen Änderungen (BT-Drucks. 16/12717) verabschiedet.
Kern der gesetzlichen Neuregelung ist die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle zur Vermittlung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000 € zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern, durch welche die bestehenden Schlichtungseinrichtungen der regionalen Rechtsanwaltskammern ergänzt werden. Die Neuregelung sieht des Weiteren eine Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen vor, indem sie in gerichtlichen Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen grundsätzlich die VwGO und in außergerichtlichen Verfahren das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für anwendbar erklärt. Vorgesehen ist ferner eine Neuregelung der Anrechnung einer Gebühr auf eine nachfolgende Gebühr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz enthält zudem eine Erhöhung der Zahl der zu führenden Fachanwaltschaften von zwei auf drei. Hervorzuheben ist von den Änderungen des Rechtsausschusses im Vergleich zum Regierungsentwurf insbes. § 191f BRAO, in dem die Anregung der BRAK, dass ein allein tätiger Schlichter bzw. mindestens ein Schlichter des Kollegialorgans über die Befähigung zum Richteramt verfügen muss, aufgegriffen wurde. Die weitere Forderung der BRAK, dass die Durchführung des Schlichtungsverfahrens von einer angemessenen Schutzgebühr abhängig gemacht werden darf, fand indes keinen Eingang in das Gesetz.
Die Änderungen der BRAO, des EuRAG, der BNotO und des VwVfG treten am 01.09.2009 in Kraft. Abweichend hiervon sollen die Regelungen zur Abwicklung von Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner, die der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie dienen, erst zum Ende der Umsetzungsfrist am 28.12.2009 in Kraft treten, weil erst dann die notwendigen Strukturen zum einheitlichen Ansprechpartner in den Ländern geschaffen sein müssen. Dies betrifft auch die Änderung des § 13 Abs. 1 Satz 2 RDG, wo klargestellt wird, dass das Registrierungsverfahren auch über eine einheitliche Stellung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden kann.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Lesen Sie zu diesem Thema die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 5 v. 23.04.2009.
Leitfaden zum Vereinsrecht
[BRAK] Seit dem 23.04.2009 bietet das BMJ in seinem Internetangebot einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht an. Dieser kann kostenlos unter www.bmj.de/Vereinsrecht abgerufen werden. Der Leitfaden enthält einen Überblick zu den wichtigsten Fragen der Gründung und Führung eines Vereins und informiert über die wesentlichen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Vereins.
Zugang zum Anwaltsnotariat
[BRAK] Das Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung, das den Zugang zum Anwaltsnotariat neu regelt, ist am 08.04.2009 im BGBl. 2009 I, S. 696ff. verkündet worden. Nach Art. 2 tritt es am Tag nach der Verkündung in Kraft. Eine Ausnahme gilt für Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes, der die Änderung des § 6 Abs. 2 bis 4 BNotO, also die Eignung für das Amt des Notars, vorsieht. Diese Neuregelung tritt am ersten Tag des 25. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, somit am 01.05.2011, in Kraft.
Reform des Kontopfändungsschutzes
[BRAK] Der Bundestag hat am 23.04.2009 den Regierungsentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Durch die Neuregelung wird ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages, unabhängig davon aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. In Zukunft haben somit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 24.04.2009. Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden Sie unter www.bmj.de/p-konto. Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2008 zu dem Gesetzesvorhaben geäußert.
Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
[BRAK] Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung vorgelegt (BT-Drucks. 16/12811). Danach soll es möglich sein, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in der Zivilprozessordnung, der Abgabenordnung und des Gerichtsvollzieherkostengesetzes vor.
Urteil des BGH zum heimlichen Abhören in der U-Haft
[BRAK] Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (1 StR 701/08) vom 29.04.2009 das heimliche Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft für unzulässig und somit unverwertbar erklärt. In seiner Pressemeldung Nr. 90/2009 weist er darauf hin, dass die Anhörung der Abhörmaßnahme zwar keinen einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung darstelle, aber gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK verstoße. In Hinblick auf die besonders belastende Situation des Beschuldigen in der Untersuchungshaft und auf die Tatsache, dass Gespräche dort offen überwacht werden müssten, sei die Schaffung einer unbewacht erscheinenden Gesprächssituation eine unzulässige Täuschung und somit ein Verstoß gegen den Nemo-Tenetur-Grundsatz.
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
[BRAK] Am 11.05.2009 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags eine Anhörung über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Datenschutz für Beschäftigte (BT-Drucks. 16/12670) statt. Die FDP-Fraktion fordert u.a., dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssten, Bewerbungsunterlagen dem Bewerber zurückzusenden seien und die Daten gelöscht werden sollten. Dem Betroffenen sollten neben dem bestehenden arbeitsrechtlichen Anspruch auf Gegendarstellung Abwehrrechte nach dem BDSG auf Lösung, Berichtigung, Auskunft oder Sperrung zur Verfügung stehen.
Kommission “Soziale Marktwirtschaft”
Herr Ministerialdirigent Michael Höhenberger, Leiter der Abteilung „Planung und Bürgeranliegen“ der Bayerischen Staatskanzlei in München bittet um Unterstützung der Kommission „Zukunft Soziale Marktwirtschaft“. Die Kommission soll zu Fragen der kurzfristigen Bekämpfung der aktuellen Krise, der Bewältigung ihrer anzhaltenden Folgen sowie zur Gestaltung der Sozialen Marktwirtschaft beraten. Die Arbeit der Kommission wird mit einem interaktiv gestalteten Internetangebot der Staatsregierung begleitet: http://www.sozialemarktwirtschaft.bayern.de. Stellungnahmen, die auf diesem Wege zugehen, werden in die Arbeit der Kommission und die Beratung des Ministerpräsidenten einfließen.
Weiterbildender, berufsbegleitender Masterstudiengang Informationsrecht (LL.M.)
Die Universität Oldenburg veranstaltet einen weiterbildenden Masterstudiengang Informationsrecht(LL.M.). Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre oder Sie informieren sich unter www.informationsrecht.uni-oldenburg.de .
