Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung vorgelegt (BT-Drucks. 16/12811). Danach soll es möglich sein, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in der Zivilprozessordnung, der Abgabenordnung und des Gerichtsvollzieherkostengesetzes vor.