Archiv für den Monat: April 2009

9. @kit-Kongress in Nürnberg

Der Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (@kit) veranstaltet am 14./15. Mai 2009 seinen 9. Kongress, diesmal in Nürnberg zu „Aktuellen Entwicklungen im Online-Recht“. Nähere Informationen können Sie dem Einladungs-Flyer entnehmen.

Düsseldorf Law School

Im Rahmen der Law School an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf können jährlich bis zu 75 Studierende an den drei Weiterbildungsstudiengängen Gewerblicher Rechtsschutz, Informationsrecht und Medizinrecht teilnehmen.

Ab sofort nehmen das Dr. med. Micheline Radzyner-Institut für Rechtsfragen der Medizin (LL.M. Medizinrecht), das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz (LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz) sowie das Zentrum für Informationsrecht (LL.M. Informationsrecht) Bewerbungen für das im Herbst beginnende Studienjahr entgegen.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2009. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, weitere Informationen zu den Lehrinhalten sowie die Kontaktdaten sind unter www.duslaw.eu zu finden.

Schadensregulierung nach Unfällen im Ausland

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz veranstaltet in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Dijon und der Europäischen Rechtsakademie ein Seminar zum Thema „Schadensregulierung nach Unfällen im Ausland“. Die Fortbildungsveranstaltung findet statt am 26.06.2009 in der Europäischen Rechtsakademie, Metzerallee 4, 54295 Trier. Nähere Informationen finden Sie hier.

Pendlerpauschale

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat  hat am 03.04.2009 dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale (BT-Drucks. 16/12099) zugestimmt (BR-Drucks. 243/09 (Beschluss)). Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen zum TOP 2 der 857. BR- Sitzung. Zuvor hatte der Bundestag den Gesetzentwurf am 19.03.2009 angenommen (BR-Drucks. 243/09). Durch den Gesetzesentwurf soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.

BRAK-Stellungnahme zum BürgerportalG

BRAK Logo[BRAK]   In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 11/2009 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung von weiteren Vorschriften (BT-Drucks. 174/09) kritisiert die BRAK, dass der Gesetzesentwurf in seiner Zielsetzung verkennt, dass die Schaffung neuer IT-Module, wie u.a. der Bürgerportale, für die Zielerreichung der Sicherheit im Internet, nicht notwendig ist. Nach Ansicht der BRAK wird außer Acht gelassen, dass bereits existierende Anwendungen des E‑Business, E‑Commerce und E-Governments gerade das Ziel verfolgen, eine vertrauenswürdige Lösung für die elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu schaffen (z.B. das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de), das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Justiz (www.egvp.de) und Verschlüsselungsverfahren und Netzwerkprotokolle zur sicheren Übertragung von Daten sowie Signaturverfahren, wie die qualifizierte elektronische Signatur gem. § 2 Nr. 3 SigG).

Der Bundesrat beschloss am 03.04.2009 eine sehr kritische Stellungnahme (BT-Drucks. 174/09 (Beschluss)) zu dem Gesetzesvorhaben. Dabei folgte er weitgehend den Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BT-Drucks. 174/1/09).

Kleine Anfrage zur Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit

BRAK Logo[BRAK]   Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigte sich in ihrer Kleinen Anfrage vom 26.03.2009 über den Stand der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit (BT-Drs. 16/12505).

Die Fraktion möchte von der Bundesregierung u. a. wissen, wie viele Förderfälle für Gründungen aus Arbeitslosigkeit es seit der Vereinheitlichung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zum Gründungszuschuss im SGB III am 1. August 2006 gegeben hat. Ausgangspunkt der Anfrage ist eine von dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kürzlich vorgelegte Untersuchung unter dem Titel „Ich-AG und Überbrückungsgeld – Erfolgsgeschichte mit zu frühem Ende“.

Ferner fragt die Fraktion, wie die Bundesregierung insgesamt die Entwicklungen bei der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit bewertet und ob sie angesichts der Ergebnisse der IAB-Forschung beabsichtige, eine Ergänzung der bestehenden Gründungsförderung hinsichtlich einer längeren Förderungsdauer, einer Förderung von Teilzeit-, Mehr-Personen-, und Genossenschaftsgründungen vorzunehmen.

Kleine Anfrage zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes

BRAK Logo[BRAK]   Am 17.03.2009 stellte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage zu dem Thema Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drucks. 16/12488).

Ausgangspunkt der Anfrage sind die von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) einberufene sog. „Wissenschaftliche Kommission“, der als zentrales und übergreifendes Anliegen benannte „Pakt mit der Wirtschaft“ sowie ihr Ausspruch gegen das Vorhaben der EU-Kommission, den Europäischen Diskriminierungsschutz auszuweiten. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung u. a. wissen, wie viele Personen sich seit Einrichtung der ADS wegen einer der in  § 1 AGG genannten Benachteiligungen an diese gewandt haben und wie die zuständigen Beauftragten der Bundesregierung mit der Stelle zusammenarbeiten. Sie fragt ferner an, in welcher Weise die ADS Personen, die sich an sie gewandt haben, bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt und in wie vielen Fällen Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche ausschieden, weil sie nicht fristgerecht geltend gemacht wurden.

Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion auch danach, in welcher Weise die ADS mit ähnlichen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeitet und inwieweit die im Wege der Vertragsverletzungsverfahren angemahnten Nachbesserungen bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in nationales Recht bislang ein Thema für die Stelle selbst, für deren „Wissenschaftlichen Kommission“ oder für deren Beirat waren.

Umsetzung des Europäischen Haftbefehls

BRAK Logo[BRAK]   Die Anzahl der europäischen Haftbefehle, mit denen die deutschen Justizbehörden im Jahr 2008 befasst waren, ist im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Wurden im Jahr 2007 noch 714 europäische Haftbefehle umgesetzt, betrug deren Anzahl im vergangenen Jahr bereits 974, von denen 742 in einer Auslieferung des Beschuldigten mündeten. Hauptaussteller war Polen mit 463 Fällen. Dies ging aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/ 12243) auf eine kleine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 16/12053  ) hervor.

Organisierte Kriminalität

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung  hat in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/12346) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 16/12154) deutlich gemacht, dass sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der Organisierten Kriminalität sieht. Nach Ansicht der Bundesregierung ist § 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen“) ein geeignetes Mittel zur Strafverfolgung im Bereich der Organisierten Kriminalität. Die Bundesregierung werde die weitergehende Entwicklung „sorgfältig“ beobachten, insbesondere im Hinblick auf den Rahmenbeschluss des Rates der EU v. 24.10.2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 v. 11.11.2008, S. 42).

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung hat sich mit Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks. 16/12310) geäußert. Ziel des Entwurfes ist es, die tatsächliche Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidiger nunmehr gesetzlich zu regeln, da die bestehenden Regelungen hierzu keine Aussagen treffen und in dieser Hinsicht die Grenzen der Rechtsfortbildung durch Gerichte nach Ansicht des BGH (GSSt 1/04) erreicht sind. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009 gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert.

Untersuchungshaftrecht

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat in der BRAK-Stellungnahme Nr. 10/2009 zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks.16/11644) Stellung genommen. Darin begrüßt sie die nunmehr aufgrund der geäußerten Kritik aufgenommene Verpflichtung in § 114a StPO-E, Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen. Diese Forderung hatte die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr. 37/2008 ) erhoben. § 119 Abs. 1 StPO-E wurde nunmehr wie von der BRAK gefordert als Kann-Vorschrift ausgestaltet.

Keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben die Forderungen, den § 119 Abs. 3 StPO der beabsichtigten Neufassung des § 119 StPO-E als Leitsatz voranzustellen und den Beschuldigten in § 114b Abs. 2 Nr. 4 StPO-E auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung hinzuweisen.

Durch die Neuregelung des Untersuchungshaftrechts sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl. u. a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung gefordert.