Nach Mitteilung des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB) wurde beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht mit der Forderung, dass auch Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € erhalten sollen. Die Begründung und die Möglichkeit zur Mitzeichnung der Petition finden Sie unter folgendem Link:
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2023 widmet sich der wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft. Sie dauert rund 15 bis 20 Minuten und ist vollkommen anonym.
Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: https://t1p.de/star2023. Eine Teilnahme ist vom 02.05. bis 31.07.2022 möglich.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.
Im Newsletter von März 2023 haben wir bereits auf die Umfrage des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden. Alle wesentlichen Informationen entnehmen Sie bitte dem
Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2023 ist angelaufen. Gegenstand der Umfrage ist neben der aktuellen konjunkturellen Lage das Thema Künstliche Intelligenz (KI), deren Einsatzfelder im Bereich der Freien Berufe und die Frage, ob KI zur Abschwächung des Fachkräftemangels beitragen kann. Zudem finden sich einige grundlegende Fragen zum Versicherungsschutz in der Schwangerschaft bei Selbstständigen.
Die Befragung erfolgt wie immer online und vollkommen anonym. Eine Teilnahme ist bis 30.04.2023 möglich. Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/konjunktur23-1
Fragen oder Anregungen richten Sie bitte an Nicole Genitheim vom IFB, entweder per Telefon unter 0911/23565-24 oder per E-Mail an nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.
Das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) bittet um Unterstützung bei einer aktuellen Untersuchung zur Berufszufriedenheit in den deutschen Rechtsanwaltskanzleien. Hierbei soll nicht nur die Zufriedenheit der Anwältinnen und Anwälte, sondern auch diejenige der Rechtsanwaltsfachangestellten und Auszubildenden abgefragt werden. Gerade die Befragung der ReFas und ReFa-Azubis soll wichtige Erkenntnisse liefern, warum Kanzleien teilweise große Probleme haben, in diesem Bereich Nachwuchs zu finden und wo angesetzt werden kann. Näheres entnehmen Sie bitte der
Auch in diesem Jahr organisiert das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich‐Alexander‐Universität Erlangen‐Nürnberg mit verschiedenen Kooperationspartnern die Sprechtage für Gründer*innen in Freien Berufen in Bayern. Die Termine im ersten und zweiten Halbjahr entnehmen Sie bitte den beiden Pressemitteilungen.
Darüber hinaus veranstaltet das IFB Seminare und nimmt an verschiedenen Aktionen und Messen teil, z. B. Unternehmerschule Freier Beruf beim Bildungszentrum der Stadt Nürnberg, Vortrag auf der Startklar 2023! in Nürnberg, Online-Seminarreihe „Der Businessplan für Freiberufler*innen“ usw. Einen Überblick hierzu (zunächst bis 30.06.2023) finden Sie auf der IFB-Webseite unter http://ifb.uni-erlangen.de/veranstaltungen-bayern/.
Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. verweist auf die Initiative VerA zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, eine bundesweite Initiative des Senior Experten Service (SES), die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Initiative Bildungsketten gefördert wird. Der VFB würde sich freuen, wenn sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen dafür interessieren und ehrenamtlich einbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Freien Berufe um Unterstützung bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023, der größten freiwilligen Haushaltserhebung der amtlichen Statistik, die alle fünf Jahre stattfindet, gebeten. Nähere Informationen hierzu und die Möglichkeit der Anmeldung können Sie der nachfolgenden E-Mail des Bundesverbandes der Freien Berufe vom 16.02.2023 entnehmen.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat möchte im Rahmen des Zukunftsdialogs Heimat.Bayern den Einsatz regional verwurzelter Unternehmen mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für hervorragende Maßnahmen würdigen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden bzw. wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, ggf. noch laufende Maßnahmen.
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Bewerbung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten. Bitte beachten Sie die am 24.03.2023 ablaufende Frist.
Mit dem „Projekt zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) soll verhindert werden, dass künftige Fachkräfte ihre Berufsausbildung abbrechen. Das Mentoringprogramm sieht vor, dass erfahrene ehemalige Berufsträger Auszubildende unterstützen, bei denen ein Abbruch der Ausbildung im Raum steht, etwa indem sie beim Erlernen der Fachtheorie helfen oder soziale Kompetenzen fördern.
Das Projekt wird vom Senior Experten Service in enger Partnerschaft mit dem Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell gefördert. Über 7.000 Senior Experten, auch aus den Freien Berufen, engagieren sich bereits ehrenamtlich in dem Projekt.
Die Ausbildungsbegleiter werden auf Anregung der Ausbildungsberater der regionalen Kammern tätig. Die Kammern bleiben somit erste Anlaufstelle für Azubis, Arbeitgeber und Berufsschulen. Die Unterstützung durch die Senior Experten ist sowohl für die Azubis als auch für die Ausbildungspraxis oder -kanzlei kostenfrei. Sie ist zunächst auf ein Jahr begrenzt, kann aber bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden.
Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB) fordert als Dachverband von 34 Organisationen gesetzliche bzw. berufsrechtliche Regelungen, um Fremdinvestoren von der Gründung und dem Betrieb von Niederlassungen der Freien Berufe auszuschließen – dazu zählen u.a. Anwaltskanzleien. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht vor Mandanteninteressen stehen, heißt es in einer Resolution, welche die Delegiertenversammlung des VFB einstimmig verabschiedet hat. Sie ist sowohl an das Bayerische Staatsministerium der Justiz als auch an das Bundesjustizministerium adressiert und mit der Forderung verknüpft, für entsprechende Regelungen im Berufsrecht der verkammerten und nicht verkammerten Freien Berufe zu sorgen.
Die Resolution und eine Pressemitteilung des VFB stehen nachfolgend zum Download bereit.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) hat im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) vom 26.08. bis 14.09.2022 eine repräsentative Umfrage unter 3.500 Freiberuflerinnen und Freiberuflern zur Fachkräftesicherung durchgeführt. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte der
Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Winter 2022 mit einem Sonderteil zu den Auswirkungen der Preissteigerungen im Zuge des Krieges gegen die Ukraine ist angelaufen. Auch von dieser Erhebung werden wertvolle Ergebnisse erwartet.
Zum Fragebogen gelangen Sie über folgenden Link www.t1p.de/herbst22. Er ist bis 06.11.2022 zugänglich. Das Ausfüllen dauert nur zehn bis zwölf Minuten.
Die Datenerhebung ist anonym, die IP-Adressen werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.
Fragen oder Anregungen richten Sie bitte an Nicole Genitheim vom IFB, entweder per Telefon unter 0911/2356524 oder per E-Mail an nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2022 widmet sich insbesondere dem Einsatz des nicht-juristischen Fachpersonals in Anwaltskanzleien. Sie dauert rund 10 bis 15 Minuten und ist vollkommen anonym.
Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/star2022. Eine Teilnahme ist nur noch bis 31.07.2022 möglich.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2022 widmet sich insbesondere dem Einsatz des nicht-juristischen Fachpersonals in Anwaltskanzleien. Sie dauert rund 10 bis 15 Minuten und ist vollkommen anonym.
Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/star2022. Eine Teilnahme ist bis 31.07.2022 möglich.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat ein Jobportal eingerichtet, das seit 09.05.2022 unter www.freieberufe-jobportal.de zur Verfügung steht. Alle Freiberufler haben hier die Möglichkeit, kostenfrei Angebote für Jobs, Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze einzustellen.
Das Portal wendet sich vorrangig – aber nicht ausschließlich – an Geflüchtete aus der Ukraine, um ihren Berufseinstieg bei den Freien Berufen in Deutschland zu erleichtern. Mittel- und langfristig soll es generell für alle Arbeitssuchenden bei den Freien Berufen gelten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. Die Befragung des Jahres 2022 widmet sich insbesondere dem Einsatz des nicht-juristischen Fachpersonals in Anwaltskanzleien. Sie dauert rund 10 bis 15 Minuten und ist vollkommen anonym.
Um rege Beteiligung wird gebeten. Zur Befragung gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/star2022. Eine Teilnahme ist vom 02.05. bis 31.07.2022 möglich.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim, per E-mail unter nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.
Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zur Geschäftslage bei den Freien Berufen für den Sommer 2022 hat begonnen. Sie widmet sich neben den konjunkturellen Entwicklungen dem Sonderthema „Evaluation des Gründungsstandortes Deutschland“. Zudem sind einige Fragen zu coronabedingten Personalausfällen enthalten.
Die Befragung ist bereits online und bis 08.05.2022 über folgenden Link zugänglich: www.t1p.de/konjunktur22. Sie dauert rund 12 Minuten und erfolgt anonym.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r veröffentlicht. Danach ist die Anzahl der Neuverträge von 3.690 im Vorjahr auf 3.554 gesunken, somit um etwa 3,7%. Nur 9 Kammern konnten einen Anstieg verzeichnen, während in 17 Kammerbezirken ein teils erheblicher Rückgang festzustellen war. Darunter befand sich auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, die eine Verringerung von 99 auf 91 Neuabschlüsse hinnehmen musste.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.
Um dem fortschreitenden Fachkräftemangel zu begegnen und dafür zu sorgen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch in Zukunft auf geschultes und qualifiziertes Personal zurückgreifen können, kann nur an alle Kammermitglieder appelliert werden: Bitte bilden Sie aus!
Auch die Ausbildungsstatistik des BFB über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in den Freien Berufen liegt vor und steht nachfolgend zum Download bereit.