Umfrage der Uni Hamburg: „Kompetent in das juristische Arbeitsleben“

Im Rahmen eines vom Stifterverband für Deutsche Wissenschaft geförderten Projekts führt die Universität Hamburg eine Umfrage durch mit dem Ziel, einen Überblick über berufsrelevante Kompetenzen für Berufseinsteiger zu erhalten. Die Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums sollen besser auf die Bedürfnisse der Praxis abgestimmt werden. Mit der Erhebung sollen Erkenntnisse über die Anforderungen im juristischen Berufsleben und ihre Erwartungen an Berufseinsteiger gewonnen werden. Die Umfrage ist durch Experten der empirischen Bildungsforschung wissenschaftlich beraten worden und hat bereits einen Vorabtest durchlaufen. Abrufbar ist die Umfrage unter: http://ww3.unipark.de/uc/juristischeberufe/.

Achtung Aktion : Ist auch Ihnen die Dauer der Kostenfestsetzungeverfahren zu lang ?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Vorstand möchte Sie alle hiermit aufrufen, offensichtlich bestehenden Unmut an der Dauer von Kostenfestsetzungsverfahren bei den bayerischen Zivil- und Strafgerichten (siehe Editorial in RAK-InFORM Nr. 209) zu konkretisieren.

Das Justizministerium hat seine  Bereitschaft versichert Abhilfe zu schaffen, vor allem dann, wenn es der Anwaltschaft gelingt, eine sachdienliche Anzahl von Einzelfällen zu liefern, die eine unzumutbare Verfahrensdauer bei Kostenfestsetzungsverfahren dartun. Helfen Sie sich und den anderen Kollegen. Benennen Sie konkrete Verfahren mit Gericht und Aktenzeichen , bei denen es zu Ihrer Meinung nach nicht hinnehmbaren Verzögerungen gekommen ist, getrennt nach:

  • Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff ZPO
  • Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 464b StPO
  • Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 11 RVG sowie
  • Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG

Teilen Sie uns, wenn möglich, auch kurz mit, worauf Sie die die Verzögerung zurückführen, wenn Sie sich eine Einschätzung zutrauen. Der Vorstand wäre für jede Benennung sehr dankbar, die bis 15.11.12 bei der Rechtsanwaltskammer eingeht.

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Folgende Seminare werden stattfinden:

Kooperatives Ermittlungsverfahren, konsensuale Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategien

am Freitag, 12.04.2013, 13.00 – 18.00 Uhr

Strafverteidigung und EMRK

am Freitag, 26.04.2013, 13.00 – 18.00 Uhr

Aktuelle Fragen des Arzthaftpflichtrechts

am Samstag, 14. Juni 2013, 9.00 – 15.00 Uhr

Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

am Samstag, 21.09.2013, 9.00 – 14.00 Uhr

Einführung in die VOB/B

am Freitag, 27.09.2013, 9.00 – 15.00 Uhr

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/

Ausbildungsprogramm Fit for work 2012

Mit den Richtlinien des Programms Fit for Work 2012 will die Bayerische Staatsregierung gezielt die Ausbildungschancen von Jugendlichen verbessern, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen. Des Weiteren sollen die ausbildenden Betriebe durch finanzielle Anreize ermuntert werden, dem steigenden Fachkräftebedarf durch eine eigene Ausbildung wirksam zu begegnen. Die neuen Richtlinien und nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis veranstaltet folgende Seminare ab Oktober 2012:

Praktikerworkshop: Ärzteberatung 2012

am Freitag, 26.10.2012, 9.30 – 16.00 Uhr, Erlangen, Schillerstr. 1

Aktuelle Fragen im Straf- und Strafprozessrecht

am 16.11.2012, 13.00 – 18.30 Uhr, Erlangen, Schillerstr. 1

Anmeldeformulare unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/ oder über die Kontaktstelle wtt/CWW

Henkestr.. 91, 91052 Erlangen, Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869, E-Mail: cww@zuv.uni-erlangen.de

RAK-Seminar: Zwangsvollstreckung (Wiederholungstermine)

Aufgrund einer ungewöhnlich großen Nachfrage war das für den 20.09.2012 angebotene Seminar zur Zwangsvollstreckung innerhalb von 2 Tagen ausgebucht.  Wiederholungstermine konnten nunmehr für Mittwoch, den 10. Oktober und Donnerstag den 11. Oktober 2012 (Beginn: 9:00 Uhr c.t.; Ende voraussichtlich 16:00 Uhr) gefunden werden.

Falls Sie für den ersten Termin sich bereits angemeldet und keine Absage erhalten haben aber den Termin tauschen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Geschäftsstelle (Frau Häder 0951/98620-33).

Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die gesetzlichen Änderungen, die vor allem das 8. Buch der ZPO betreffen und überwiegend zum 01.01.2013 in Kraft treten. Es wird in Stichpunkten folgenden Inhalt haben:

–    Konkretisierung der Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

–     Gütliche Erledigung in jeder Lage des Verfahrens

–     Vermögensauskunft ohne Pfändungsversuch

–     Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

–     erneute Vermögensauskunft binnen 2 Jahren

–     Aufenthaltsermittlung auf konkreten Gläubigerantrag

–     Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers bei Drittstellen

–     verkürzte Haftvollstreckung binnen 2 Jahren

–    Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses –zentrales Schuldner-       verzeichnis-

–     Zentrales Vollstreckungsgericht in den Ländern

–     Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

–     Führen und Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

–     Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnisses; Interneteinsicht

–     Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostenrecht

–     Übergangsrechtliche Regelungen

Referent ist Dipl. Rpfl. (FH) Uwe Wasserl, Pegnitz. Er ist seit vielen Jahren als hauptamtlicher Dozent an der  Bayerischen Justizschule Pegnitz in der Gerichtsvollzieherausbildung tätig.

Die Veranstaltung findet im Bistumshaus St. Otto des Erzbistums Bamberg, Heinrichsdamm 32 in 96047 Bamberg statt; Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe am „P+R Heinrichsdamm“ (Anfahrtsskizze z.B. unter www.maps.google.de).

Für den Fall, dass Sie sich für den 2.  oder 3. Termin noch anmelden wollen, verwenden Sie bitte das Rückfaxformular.

Da die Teilnehmerzahl  für die Veranstaltung beschränkt ist, werden die Anmeldungen in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Rechtsanwaltskammer berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 04.10.2012. Sollte Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, werden Sie von der Kammer gesondert benachrichtigt. Für den Fall der Überbuchung des Seminars behält sich die Rechtsanwaltskammer vor, diejenigen Anmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen, für die der Tagungsbeitrag schon ausgeglichen worden ist. Den Tagungsbeitrag von 50,00 € überweisen Sie bitte unter namentlicher Benennung des Teilnehmers und der jeweiligen Veranstaltung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank, Kto.-Nr. 3709 728 (BLZ 770 200 70). Ein Rücktritt und dementsprechend eine Rückzahlung des Kostenbeitrages ist nach Ablauf der oben angegebenen Anmeldungsfrist nicht mehr möglich.

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung geprüfter Rechtsfachwirt/geprüfte Rechtsfachwirtin

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung:

Dienstag,      26.02.2013                      (1. Prüfungstag)

Mittwoch,      27.02.2013                       (2. Prüfungstag)

Donnerstag,   28.02.2013                      (3. Prüfungstag)

Termin der mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):

Mittwoch,      17.04.2012

Donnerstag,   18.04.2013

Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

Mittwoch,      24.04.2013

Donnerstag,   25.04.2013

Freitag,         26.04.2013

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:

  • Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand
  • Beck – Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
  • Beck – Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2

oder

  • Beck – Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht

oder

  • Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung

oder

  • NWB – Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
  • Kalender 2012, 2013
  • nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet)

Für das Prüfungsfach „Büroorganisation und -verwaltung“, Teil Steuerrecht, gilt der

Rechtsstand zum 31.12.2012.

Für das Prüfungsfach „Zwangsvollstreckung“ gilt für die schriftliche Prüfung der Rechtsstand zum 31.12.2012.

Eine unkommentierte Gebührentabelle wird bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen dürfen nicht verwendet werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen
  • Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt!
  • Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen /z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
  • Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittegebühr etc.) wie z.B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
  • Textausgaben mit Erläuterungen (z.B. DAV Textausgabe RVG)

Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist:

Montag, der 31.12.2012 (Ausschlussfrist).

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern.

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 250,– zu entrichten.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München  bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist: Frau Bunte, Tel. 089/532944-34, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer München  unter: www.rak-muenchen.de.

Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Hirschmann, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter.

Seminarreihe des ifb: „Unternehmerschule Freier Beruf“

Mit dem Start als Freiberufler kommt einiges auf Sie zu:
Neben den Fragen nach Markt und Nachfrage müssen Sie sich auch mit den Formalitäten einer Existenzgründung auseinander setzen. Gerade für die Freien Berufe gibt es einige Besonderheiten, die es im Vorfeld einer Gründung zu beachten gilt. Im Rahmen dieser speziell auf Ihre Bedürfnisse und Fragestellungen abgestimmten Seminarreihe erfahren Sie, ob es sich bei der geplanten Tätigkeit um einen Freien Beruf oder ein Gewerbe handelt und Sie erhalten Informationen zu den Themen Steuerrecht und Rechtsformen – genau auf Ihre Situation abgestimmt.
Selbstverständlich haben Sie im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe auch die Möglichkeit, mit den Referenten Ihre persönlichen Fragen zu klären. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Gründern auszutauschen und Ihr Beziehungsnetzwerk auf- bzw. auszubauen.

Seminar 1, Donnerstag 20.09.2012
Referent: Sabrina Kumar
Kurs Nr. 70212
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Existenzgründung in Freien Berufen – Welche Schritte kommen auf mich zu?
Ob Ingenieur, Heilpraktiker, Berater, IT-Experte oder Journalist – die Liste der freiberuflichen Tätigkeitsfelder ist lang. Ob ein Existenzgründer letztendlich zu den Freien Berufen gehört, ist ganz entscheidend für seine unternehmerische Planung.
Themen:
• Gehöre ich zu den Freien Berufen?
• Wie gründe ich richtig? – Information über die Gründungsformalitäten
• Werde ich gefördert? – Fördermittel, Gründercoaching und Gründungszuschuss

Seminar 2, Donnerstag 27.09.2012
Referent: Irene Hohlheimer
Kurs Nr. 70214
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Der Businessplan für Freiberufler – Schwerpunkt Marketing
Themen:
• Businessplan: Was ist das?
• Marktanalyse: Wie lerne ich meine Wettbewerber und den Markt kennen?
• Wer sind meine Zielgruppen?
• Wie stelle ich einen Finanzplan auf?

Seminar 3, Donnerstag 04.10.2012
Referent: Jürgen Belian
Kurs Nr. 70216
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Rechtliche Aspekte der Existenzgründung – Kompakte Informationen zu den rechtlichen
Grundlagen
Themen:
• Wofür hafte ich als Freiberufler?
• Was ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?
• Impressum: Die rechtlich korrekte Homepage
• Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
• Scheinselbstständigkeit

Seminar 4, Donnerstag 11.10.2012
Referent: Jürgen Belian
Kurs Nr. 70218
Dauer: 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Steuerliche Grundlagen für Freiberufler – Basiswissen für die Selbstständigkeit
Themen:
• Welche Steuern kommen auf mich zu?
• Was kann ich „absetzen“?
• Gewinnermittlung: Was ist eine Einnahmen-Überschussrechnung?
• Wann bin ich Kleinunternehmer?
• Umsatzsteuer: Besonderheiten für Freiberufler
• Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl

Veranstaltungsort Bildungszentrum Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Anmeldung Telefonisch unter 0911-23 565-25 oder www.ifb-gruendung.de sowie unter www.bz.nuernberg.de unter der jeweiligen Kursnummer.
Teilnahmeentgelt 12 Euro je Seminar

Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) veranstaltet zusammen mit dem Landratsamt Lichtenfels am Mittwoch, 19. September 2012, einen Beratungstag speziell für Existenzgründer in Freien Berufen. Interessierte erhalten Informationen über die Besonderheiten der Existenzgründung in Freien Berufen, über Finanzierungsmöglichkeiten und öffentliche Fördermittel sowie über rechtliche und steuerrechtliche Aspekte. Es ist reichlich Gelegenheit, die Experten zu befragen. Die Veranstaltung dauert von 9.00 – 16.00 Uhr und findet in den Räumen des Landratsamtes Lichtenfels, Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels statt. Der Beratungstag wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Techologie finanziell gefördert.

Die Teilnahmegebühr liegt bei 25,00 €. Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Voranmeldung unter Tel.: 0911/23565-28 oder unter www.ibf-gruendung.de

Anmeldeschluss: 17.09.2012

Einführung von Personenkontrollen bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs teilt mit, dass künftig bei allen bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stichprobenartige Personenkontrollen durchgeführt werden. Dabei werden Metalldetektoren und Handsonden eingesetzt sowie teilweise Taschenkontrollen durchgeführt. Ziel ist es zu verhindern, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände in das Gerichtsgebäude und insbesondere in die Sitzungssäle eingeschleust werden. Um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen raschen und möglichst ungehinderten Zutritt zu den Gerichten zu gewährleisten, wird darum gebeten, künftig möglichst einen Rechtsanwaltsausweis bereitzuhalten. Antragsformulare dafür erhalten Sie in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg.

Unternehmerschule Freier Beruf

Das Institut für Freie Berufe bietet in Kooperation mit dem Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg eine vierteilige Seminarreihe an, in denen Existenzgründer praxisnahme Informationen erhalten.

Die einzelnen Veranstaltungen im Bildungszentrum (BZ) am Gewerbemuseumsplatz 2 in Nürnberg können unabhängig voneinander besucht werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung und dem Programm.