Einführung von Personenkontrollen bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs teilt mit, dass künftig bei allen bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stichprobenartige Personenkontrollen durchgeführt werden. Dabei werden Metalldetektoren und Handsonden eingesetzt sowie teilweise Taschenkontrollen durchgeführt. Ziel ist es zu verhindern, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände in das Gerichtsgebäude und insbesondere in die Sitzungssäle eingeschleust werden. Um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen raschen und möglichst ungehinderten Zutritt zu den Gerichten zu gewährleisten, wird darum gebeten, künftig möglichst einen Rechtsanwaltsausweis bereitzuhalten. Antragsformulare dafür erhalten Sie in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg.