Informationsveranstaltung der Rechtsanwalts- kammer Bamberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

1. Weltanwaltsspiele vom 07.06. bis 16.06.2013 in Umag (Istrien/Kroatien)

Fortbildungsveranstaltung „Miet- und WEG-Recht“ am 26.06.2013 in Bamberg

Seminar „Brennpunkt Zwangsvollstreckung 2013“ am 24.05.2013

Fortbildung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“

Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs

Pressemitteilungen des BayVGH

II. Regionaler Anwaltskongress vom 09.05. bis 11.05.2013 in Bozen

Ein neuer Moot – der Soldan Moot

Stiftung Opferhilfe Bayern

Pressemitteilung des BayVGH

Fortbildung „Gepr. Rechtsfachwirt/in“

Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“

Campus Colloquium „Unternehmerisches Handeln in PSF“

Umfrage zum Thema: „Hilft Ihnen juristische Software?“

Seminar „Datenschutz als Verbraucherschutz“ am 7./8.03.2013

Pressemitteilungen des BayVGH

Fachtagung Stiftungsrecht der DVEV am 16.06.2013

Jour fixe Verwaltungsgerichtsbarkeit

HUK Coburg: „Informationen zur Änderung der Schadensfreiheitsklasse“

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Seminarreihe des Instituts für freie Berufe

Pressemitteilungen des BayVGH

Seminar „Gleichbehandlungsrecht und die Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“

Informationsveranstaltung der Rechtsanwalts- kammer Bamberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

In der Ausgabe 04/2013 des Newsletters wurde auf eine Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung hingewiesen. Gleichzeitig wurde angefragt, ob eine Veranstaltung dieser Art auch im hiesigen Kammerbezirk auf Interesse stieße.

Weil sich bislang nur wenige Kolleginnen und Kollegen hierzu geäußert haben, bittet das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg nochmals um Mitteilung. Die Arbeit der BRAStV und die zukünftige Entwicklung unserer Altersversorgung, auch vor dem Hintergrund einer weiteren Absicherung im Wege einer privaten Vorsorge, sollten die gesamte Anwaltschaft interessieren.

Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Am 06.05.2013 findet in Nürnberg eine Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung statt. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg bittet alle Kolleginnen und Kollegen um Mitteilung, ob eine Veranstaltung dieser Art mit der BRAStV auch im hiesigen Kammerbezirk auf Interesse stoßen würde.

Fortbildung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“

Zum sechsten Mal in Folge veranstaltet Jurisprudentia Intensivtraining  einen Rechtsfachwirtkurs in Nürnberg. Der Lehrgang beginnt am 14.09.2013 und endet am 24.01.2015. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Näheres zu den Kurskoordinaten und zur Finanzierung (insb. „Meister-BAföG“) auf der Internetseite www.jurisprudentia.info und telefonisch unter 0911/5868520.

Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts teilt mit, dass die bayerische Sozialgerichtsbarkeit als erste Gerichtsbarkeit in Bayern den elektronischen Rechtsverkehr für Streitverfahren eröffnen wird.

Voraussichtlich können schon ab 01.07.2013 alle Verfahrensbeteiligten beim Bayerischen Landessozialgericht in München und Schweinfurt sowie beim größten Sozialgericht Bayerns, dem Sozialgericht München, Schriftsätze in elektronischer Form einreichen und empfangen. Bis 01.01.2014 soll auch an den Sozialgerichten Augsburg, Bayreuth, Landshut, Nürnberg, Regensburg und Würzburg der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht werden.

Alle notwendigen Informationen über die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr werden nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung auf der Homepage des Bayerischen Landessozialgerichts (www.lsg.bayern) und der EGVP-Homepage (www.egvp.de) veröffentlicht und sind dort auch für Bürgerinnen und Bürger jederzeit abrufbar.

Die Verordnung über den elektrischen Rechtsverkehr in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit befindet sich derzeit noch im Stadium der EU-Notifizierung. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und  Frauen geht jedoch davon aus, dass in diesem Verfahren keine Einwendungen erhoben werden und die Verordnung zum 01.07.2013 in Kraft treten kann.

Ein neuer Moot – der Soldan Moot

Die Hans Soldan Stiftung hat zusammen mit dem Deutschen Juristen Fakultätstag (DJFT), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) den „Hans Soldan Stiftung Moot zur anwaltlichen Berufspraxis“ ins Leben gerufen. Mit dem Soldan Moot soll für die Studierenden die Möglichkeit geschaffen werden, sich in einem nationalen Wettbewerb mit der anwaltlichen Berufspraxis vertraut zu machen. Sie beinhaltet insbesondere berufsrechtliche Fragen, wie das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht und Haftungsrisiken der anwaltlichen Tätigkeit.

Ziel der Veranstalter ist es, den Wettbewerb zum nationalen Moot Court auszubauen. Vorbild hierfür ist der National Moot Court Competition, den die New York City Bar und das American College of Trial Lawyers seit 1950 in den USA durchführen und an dem sich nahezu alle amerikanischen Law Schools beteiligen. Nähere Informationen finden Sie unter www.soldanmoot.de.

Stiftung Opferhilfe Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat im Herbst diesen Jahres die Stiftung Opferhilfe Bayern errichtet. Das hierfür notwendige Gesetz ist am 1. September 2012 in Kraft getreten (Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ vom 24. Juli 2012, GVBl S. 388). Ziel der Stiftung ist es, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen, soweit vom Täter kein oder kein zeitgerechter Ausgleich zu erlangen ist und gesetzliche Leistungen (Opferentschädigungsgesetz, Sozialversicherung, Krankenkassen, Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen), die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen oder Dritte (Versicherungen) nicht in Anspruch genommen werden können. Hierdurch sollen bestehende Schutzlücken geschlossen werden, da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden vom Täter und vom Sozialsystem häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen erhalten. Insbesondere deckt das Opferentschädigungsgesetz nicht alle Fälle ab (z.B. andere Taten als Gewaltstraftaten, fahrlässige Taten, immaterielle Schäden und nicht mit Gesundheitsschäden zusammenhängende Vermögensschäden).

Die Stiftung kann auf Antrag als Ausgleich für materielle und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) eine finanzielle Zuwendung gewähren, wenn,

  • die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Tatzeit in Bayern wohnte oder wenn die Straftat in Bayern begangen wurde,
  • der Zeitpunkt der Straftat nach dem 1. Januar 2010 liegt,
  • kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht,
  • Schadensersatzansprüche gegen den Täter oder Dritte nicht verwirklicht werden können und
  • die Antragstellerin oder der Antragsteller darauf angewiesen ist.

Der Höchstbetrag für eine Zuwendung beträgt 10.000 Euro. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beiliegenden Richtlinien der Stiftung für die Gewährung finanzieller Zuwendungen. Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet ein vom Stiftungsrat bestellter Zuwendungsausschuss nach Maßgabe dieser Richtlinien.

Die Stiftung hat ihren Betrieb am 22. Oktober 2012 aufgenommen. Sie verfügt auch bereits über Finanzmittel, die ihr die Gewährung finanzieller Hilfen ermöglichen. Anträge auf Gewährung finanzieller Opferhilfe können ab sofort bei der Stiftung Opferhilfe Bayern gestellt werden. Hierfür soll das Antragsformular verwendet werden, das über die Homepage der Stiftung unter www.opferhilfebayern.de heruntergeladen oder ausgedruckt werden kann. Dort können auch die Zuwendungsrichtlinien der Stiftung abgerufen werden. Nähere Informationen können Sie auch dem Flyer der Stiftung Opferhilfe entnehmen.

Fortbildung „Gepr. Rechtsfachwirt/in“

Seit über 15 Jahren bietet Soldan bundesweit Rechtsfachwirtkurse in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Rechtsanwaltskammern an. Ein nebenberuflich zu absolvierendes Seminar beginnt am 11.10.2013 in Nürnberg/Südwestparkhotel (Abschluss ca. April 2015). Die Finanzierung über das sogenannte „Meisterbafög“ ist möglich. Nähere Informationen fordern Sie bitte mit dem Flyer an.

Campus Colloquium „Unternehmerisches Handeln in PSF“

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmensberatungen verwandeln sich immer mehr zu integrierten Professional Service Firms. Mit Folgen: Wie autonom sind die Partner, wo liegen Chancen und Risiken des unternehmerischen Handelns? Diesen Fragen geht das erste Campus Colloquium „Unternehmerisches Handeln in PSF“ in einem Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis an der Universität Bayreuth nach. Zu den Referenten zählen Experten unter anderem von Gleiss Lutz, KPMG, Rödl & Partner und Deloitte. Die Konferenzgebühr beträgt 250 Euro. Nähere Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Flyer oder der Homepage http://www.campus-colloquium.de/ .

Umfrage zum Thema: „Hilft Ihnen juristische Software?“

Ein Forschungsprojekt im Rahmen einer juristischen Dissertation von RA Michael Grupp zu Nutzanwendungen der Rechtsinformatik (Universität Münster/ Mainz) untersucht die Unterstützung juristischer Arbeit mit Hilfe der Informatik. Ein Schwerpunkt ist dabei Verhalten und Meinung von Nutzern juristischer Fachsoftware, insbesondere von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Zur Unterstützung dieser Untersuchung soll vorliegende, kurze Umfrage erstmalig Daten zum Verhältnis von Rechtsdienstleistung & IT in Deutschland liefern. Mit Ihrer Einschätzung, die selbstverständlich anonym bleibt, würden Sie dem Projekt sehr helfen – gerne senden wir Ihnen später auch eine bundesweite Auswertung der Antworten zu. Mit diesem Link gelangen Sie zur Umfrage: http://umfrage.voycer.de/umfrage?sid=49751
Für Rückfragen, Anmerkungen und eine spätere Auswertung bitte Email an Rechtsanwaltsbefragung@gmail.com.

Jour fixe Verwaltungsgerichtsbarkeit

Am 22.11.2012 fand ein Jour Fixe mit dem Präsidenten des VGH Stephan Kersten und dem Vizepräsidenten des VGH Dr. Erwin Allesch statt. Es wurden zahlreiche Themen, unter anderem auch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, der Anspruch auf Vortrag des wesentlichen Akteninhalts nach § 103 Abs. 2 VwGO, die Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten, die Praxis der Gewährung von Akteneinsicht und die eingeführten Personenkontrollen in Gerichtsgebäuden besprochen.

Seitens des VGH wurde darum gebeten, dass Rechtsanwälte die Gerichte rechtzeitig informieren sollten. So werde beispielsweise in ausländerrechtlichen Verfahren oftmals erst kurz vor dem Verhandlungstermin oder überhaupt nicht mitgeteilt, ob der Mandant zu einem Termin erscheinen werde und einen Dolmetscher benötige oder ob der Mandant aus der Haft vorgeführt werden müsse. So hätten die Gerichte oft keine Möglichkeit mehr, rechtzeitig einen Dolmetscher anzufordern oder die Vorführung zu veranlassen. Weiterhin werde auch darum gebeten, frühzeitig in den Schriftsätzen zum Streitwert vorzutragen. Entsprechende Hinweise würden die Verfahren beschleunigen.

Darüber hinaus berichtete die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dass es in der Anwaltschaft nach wie vor verbreitet sei, auch nicht fristgebundene Schriftsätze oder fristwahrende Äußerungen weit vor Fristablauf vorab per Fax zu versenden. Das blockiere die Faxgeräte der Gerichte in unnötiger Weise und blähe die Gerichtsakten auf. Manche Senate seien daher dazu übergegangen, nur noch die erste und letzte Seite eines Faxes zu den Akten zu nehmen. Es wird daher an die Anwaltschaft appelliert, derartige Schriftsätze nicht mehr per Fax einzureichen. Die Geschäftsstellen seien gerne bereit, den Eingang eines Schreibens telefonisch zu bestätigen.

Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass bei den Gerichten immer wieder kurz vor Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung Anträge auf Fristverlängerung eingingen. Es handele sich hierbei aber um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die – im Unterschied zur Beufungsbegründungsfrist – nicht verlängert werden könne, § 57 Abs. 2 VwGO iVm. § 224 Abs. 2 ZPO.

HUK Coburg: „Informationen zur Änderung der Schadensfreiheitsklasse“

Der von der Rechtsanwaltskammer München verklagten Rechtsschutzversicherung wurde verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird. Die Rechtsschutzversicherung hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt.

Zwischenzeitlich erreichen die Kammer über Anwaltskollegen aus ganz Deutschland zahlreiche Schreiben, die die Rechtsschutzversicherung an ihre Kunden in aktuellen Schadensfällen mit dem Betreff „Information zur Änderung der Schadensfreiheitsklasse“ versendet. Darin behauptet die Versicherung, ihr sei es durch ein von der Rechtsanwaltskammer München erwirktes Urteil untersagt, von einer Rückstufung abzusehen, wenn ein empfohlener Anwalt beauftragt wird.

Die Rechtsanwaltskammer München stellt ausdrücklich klar, dass das Urteil derzeit nicht vollstreckt wird. Zudem gebietet der Tenor des Urteils lediglich, die Versicherten gleich zu behandeln. Dieser Anforderung könnte somit genüge getan werden, indem der Versicherer von einer Rückstufung in allen Fällen absieht. Das wettbewerbsrechtliche Urteil kann ohnehin nicht das Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem abändern. Mit anderen Worten dürfen Versicherte weder zurückgestuft werden, wenn sie einen empfohlenen Anwalt beauftragen noch wenn sie einen Anwalt selbst suchen.

Die RAK München hat den Versicherer bereits schriftlich auf ihre Bedenken hingewiesen. Dieser teilt zwar in seinem Antwortschreiben die Rechtsauffassung nicht, hat aber zugesagt, die Formulierung seines Schreibens zu überdenken.

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Folgende Seminare (Kontakt: Insitut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, Kontaktstelle wtt/CWW Tel. 09131 85 25866) werden stattfinden:

Grundlagen des Gleichbehandlungsrechts und aktuelle Rechtsprechung zum AGG

am 7. Juni 2013, 14.00 – 20.00 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung im Wettbewerbs- und Markenrecht

am Samstag, 6. Juli 2013, 9:30 – 14.00 Uhr

Praktikerworkshop: Ärzteberatung 2013

am Freitag, 11.10.2013, 9:30 – 16:00 Uhr

Seminarreihe des Instituts für freie Berufe

Das Institut für Freie Berufe bietet in Kooperation mit dem Bildungszentrum Nürnberg eine vierteilige Seminarreihe an, in denen Existenzgründer praxisnahe Informationen erhalten. Die einzelnen Veranstaltungen im Bildungszentrum (BZ) am Gewerbemuseumsplatz 2 in Nürnberg können unabhängig von einander besucht werden.

Der Pressemitteilung und dem Programm entnehmen Sie bitte weitere Einzelheiten.

Pressemitteilungen des BayVGH

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:

München: Durchstich Stäblistraße zur Autobahn A 95

Mündliche Verhandlung über die Verfahren gegen die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München

Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren

Kein Baustopp für Windkraftanlagen Etzenhausen

Seminar „Gleichbehandlungsrecht und die Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“

Am 21. März 2013 veranstaltet das Deutsche Institut für Menschenrechte in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) das Seminar „Gleichbehandlungsrecht und die Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“. Das Seminar findet statt im DAI-Ausbildungscenter Berlin und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Sozialrecht und im Arbeitsrecht sowie an die im Sozialrecht tätige allgemeine Anwaltschaft, die die Behindertenrechtskonvention für ihre sozial- und arbeitsrechtlichen Mandate nutzen möchte. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer und der Ausschreibung.