Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO

10. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht

Beschlüsse der 3. Sitzung der 5. Satzungsversammlung

Güterichtersystem wird auf ganz Bayern ausgedehnt

Stiftung Opferhilfe Bayern: Erste Sitzung des Stiftungsrates

Pressemitteilung des BayVGH

Anpassung der Ausbildungsvergütung

BRAStV: Presseerklärung zu Berichten in „Capital“ und „Financial Times“

Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht

Pressemitteilungen des BayVGH

Onlinestudie „Einsatz forensischer Sachverständiger“

Umfrage der Uni Hamburg: „Kompetent in das juristische Arbeitsleben“

Achtung Aktion : Ist auch Ihnen die Dauer der Kostenfestsetzungeverfahren zu lang ?

Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“

Pressemitteilungen des BayVGH

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Sozialrecht 2012

Einladung zum Erfahrungsaustausch – Zwangsvollstreckung

Ausbildungsbegleitende Hilfen der Bundesagentur für Arbeit

Ausbildungsprogramm Fit for work 2012

Pressemitteilungen des BayVGH

Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“

Aufruf zur Weihnachtsspende 2012

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Warnung vor Betrugsmasche mit gefälschten Schecks

Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO

Nach § 15 FAO muss der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

An die Vorlage der Fortbildungsnachweise wird erinnert. Kollegen, die einen Fachanwaltstitel führen werden gebeten, ihre Teilnahmebestätigungen – in Kopie – vollständig bis zum Jahresende bei der Kammer einzureichen.

10. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht

Die Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht an der Universität Bayreuth (FWMR) veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem DFG-Graduiertenkolleg Nr. 1148 „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ das 10. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht am 18./19. Januar 2013 in Bayreuth. Thema dieser Veranstaltung ist „Die Kollision von Urheberrecht und Kommunikationsverhalten der Nutzer im Informationszeitalter“. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer .

Beschlüsse der 3. Sitzung der 5. Satzungsversammlung

Am 13.11.2012 hat die 5. Satzungsversammlung ihre 3. Sitzung abgehalten. Es wurden zwei Änderungen in der Berufsordnung (BORA) beschlossen:

Zum einen wird § 7a BORA neu gefasst, um die Voraussetzungen an anwaltlichen Mediatoren dem neuen Mediationsgesetz (§ 5 Abs. 1 MediationsG) anzupassen. Zum anderen wird § 34 Abs. 4 BORA, der die Anwendbarkeit der BORA auf Rechtsbeistände regelt, an die geltende Rechtslage angepasst.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst vom Bundesministerium der Justiz geprüft werden. Wenn dieses die Beschlüsse nicht beanstandet, treten sie mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.

Die Beschlüsse vom 13.11.2012 und weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie hier:

Beschlüsse

Güterichtersystem wird auf ganz Bayern ausgedehnt

Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 27.11.2012 wird das Güterichterverfahren flächendeckend in ganz Bayern eingeführt.

Bereits seit 2004 werden in Bayern Güterichterprojekte an den Landgerichten, am Oberlandesgericht München und den Amtsgerichten München und Memmingen durchgeführt.

Beim bayerischen Güterichtersystem werden geeignete Rechtsstreitigkeiten mit Einverständnis der Parteien einem erfahrenen Güterichter, der nicht Streit entscheidender Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung und vollstreckbaren Protokollierung des Ergebnisses zugewiesen.

Weitere Informationen finde Sie auf der Homepage des BayStMJ:

Pressemitteilung Nr. 304/12 des BayStMJ vom 27.11.2012

Stiftung Opferhilfe Bayern: Erste Sitzung des Stiftungsrates

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sieht Leistungen nur bei vorsätzlichen Gewalttaten, bei vorsätzlicher Beibringung von Gift und bei wenigstens fahrlässiger Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen vor. Keine finanzielle Hilfe erhalten Opfer oder deren Angehörige z.B. bei anderen Taten als Gewalttaten, bei fahrlässigen Delikten, bei Sachschäden oder immateriellen Schäden. Die Straftäter selbst verfügen oftmals nicht über das für einen Schadensausgleich erforderliche Vermögen oder Einkommen.

Da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden daher häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen bekommen, hat die Bayerische Staatsregierung am 21.04.2009 beschlossen, eine landesweite „Opferhilfe Bayern“ mit dem Ziel einzurichten, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige in diesen Fällen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen . Das Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ wurde am 24.07.2012 beschlossen.

Der Sitzungsrat der Stiftung Opferhilfe Bayern hat nun am 05.10.2012 das erste Mal getagt. Er setzt sich aus der Bayerischen Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Merk und 18 weiteren angesehenen Persönlichkeiten zusammen. Für die bayerische Anwaltschaft wurde Dr. Heinz Kracht, der Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist, in den Stiftungsrat berufen.

Der Stiftungsrat hat in seiner ersten Sitzung einen Richtlinienentwurf für die Gewährung finanzieller Zuwendungen beschlossen.

Anpassung der Ausbildungsvergütung

Es wird aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung nicht angibt und auch keine Empfehlungen ausspricht. Die insofern veröffentlichten Listen, auf die immer wieder zurückgegriffen wird, gehen nicht auf eine Auskunft der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurück.

Die Handhabung im hiesigen Kammerbezirk ist so, dass ein Ausbildungsvertrag, der eine Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr von unter 260,00 € vorsieht, nicht eingetragen, beziehungsweise nachgefragt wird, ob es Gründe dafür gibt. An dieser grundsätzlichen Handhabung soll gemäß einer aktuellen Beschlusslage im Vorstand auch nichts geändert werden. Jedoch war sich der Vorstand in seiner letzten Sitzung dahingehend einig, die Empfehlung beziehungsweise die „Eintragungsgrenze“ auf 320,00 € zu erhöhen und zwar ab dem Ausbildungsjahr 2013. Die Ausbilder werden gebeten, dies zu berücksichtigen um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Der Vorstand hat nach eingehender Beratung beschlossen, diese Anhebung der Ausbildungsvergütung auch im Kammerbezirk Bamberg zu empfehlen. Als angemessene Vergütung im Sinne des § 17 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), bei deren Unterschreitung die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse abzulehnen ist (§§ 34 Abs. 1, 35 Abs. 1 Nr. 1 BBiG) gilt nun für das erste Ausbildungslehrjahr eine Grenze von 320,00 €. Dies gilt für alle Neuverträge mit dem Ausbildungsbeginn ab dem 1.1.2013. Dies gilt nicht für Auszubildende, die bereits vor dem 1.1.2013 ihre Ausbildung begonnen haben und gegebenenfalls ihren Ausbildungsplatz wechseln. Auch gelten die Sätze nicht für bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge. Hier gilt die bisherige Vereinbarung zur Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag fort.

Die Erstattung der Fahrtkosten gehört nicht zu diesem Mindestsatz. Die Erstattung wird jedoch empfohlen.

Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht

Am  1./2.Februar 2013 sowie am 8.Februar findet zum nunmehr 20. Male das Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht am Lehrstuhl für Turkologie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg statt. Es wird von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf (familienrechtlicher Teil: Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl) gehalten und richtet sich an Studenten aller Fachrichtungen mit Interesse an der türkischen Rechtssprache und am türkischen Recht, Entscheider aus der Wirtschaft und Praktiker aus der Rechtspflege. Das Blockseminar zeichnet sich durch besonderen Praxisbezug aus, der aus dreißig Jahren Erfahrung des Referenten schöpft. Auswärtige Teilnehmer können das Seminar als Gasthörer der Otto-Friedrich-Universität Bamberg gegen eine Einschreibegebühr in Höhe von 100 Euro besuchen.

Nähere Angaben finden Sie unter

http://www.uni-bamberg.de/turkologie/leistungen/forschung/honorarprofessur-fuer-tuerkisches-recht/blockseminar-einfuehrung-in-das-tuerkische-recht/

Bitte beachten Sie die Anmeldefrist bis zum 20. Dezember 2012.

Rückfragen und Anmeldungen bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls Turkologie, Frau Diethelm.

turkologie@uni-bamberg.de Tel.: 0951 / 8632182

Onlinestudie „Einsatz forensischer Sachverständiger“

Die Chrsitian-Abrechts-Universität zu Kiel möchte untersuchen, welche Erwartungen mit forensischen Gutachten verknüpft sind, welche Probleme und Unzulänglichkeiten mit deratigen Gutachten und zuständigen Sachverständigen erlebt wurden und wie evtl. vorhandene Defizite beseitigt werden können. Falls Sie Interesse haben, den Fragebogen zu bearbeiten, finden Sie hier die Anfrage der Uni Kiel.

Umfrage der Uni Hamburg: „Kompetent in das juristische Arbeitsleben“

Im Rahmen eines vom Stifterverband für Deutsche Wissenschaft geförderten Projekts führt die Universität Hamburg eine Umfrage durch mit dem Ziel, einen Überblick über berufsrelevante Kompetenzen für Berufseinsteiger zu erhalten. Die Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums sollen besser auf die Bedürfnisse der Praxis abgestimmt werden. Mit der Erhebung sollen Erkenntnisse über die Anforderungen im juristischen Berufsleben und ihre Erwartungen an Berufseinsteiger gewonnen werden. Die Umfrage ist durch Experten der empirischen Bildungsforschung wissenschaftlich beraten worden und hat bereits einen Vorabtest durchlaufen. Abrufbar ist die Umfrage unter: http://ww3.unipark.de/uc/juristischeberufe/.

Achtung Aktion : Ist auch Ihnen die Dauer der Kostenfestsetzungeverfahren zu lang ?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Vorstand möchte Sie alle hiermit aufrufen, offensichtlich bestehenden Unmut an der Dauer von Kostenfestsetzungsverfahren bei den bayerischen Zivil- und Strafgerichten (siehe Editorial in RAK-InFORM Nr. 209) zu konkretisieren.

Das Justizministerium hat seine  Bereitschaft versichert Abhilfe zu schaffen, vor allem dann, wenn es der Anwaltschaft gelingt, eine sachdienliche Anzahl von Einzelfällen zu liefern, die eine unzumutbare Verfahrensdauer bei Kostenfestsetzungsverfahren dartun. Helfen Sie sich und den anderen Kollegen. Benennen Sie konkrete Verfahren mit Gericht und Aktenzeichen , bei denen es zu Ihrer Meinung nach nicht hinnehmbaren Verzögerungen gekommen ist, getrennt nach:

  • Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff ZPO
  • Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 464b StPO
  • Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 11 RVG sowie
  • Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG

Teilen Sie uns, wenn möglich, auch kurz mit, worauf Sie die die Verzögerung zurückführen, wenn Sie sich eine Einschätzung zutrauen. Der Vorstand wäre für jede Benennung sehr dankbar, die bis 15.11.12 bei der Rechtsanwaltskammer eingeht.

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Folgende Seminare werden stattfinden:

Kooperatives Ermittlungsverfahren, konsensuale Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategien

am Freitag, 12.04.2013, 13.00 – 18.00 Uhr

Strafverteidigung und EMRK

am Freitag, 26.04.2013, 13.00 – 18.00 Uhr

Aktuelle Fragen des Arzthaftpflichtrechts

am Samstag, 14. Juni 2013, 9.00 – 15.00 Uhr

Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

am Samstag, 21.09.2013, 9.00 – 14.00 Uhr

Einführung in die VOB/B

am Freitag, 27.09.2013, 9.00 – 15.00 Uhr

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/

Ausbildungsprogramm Fit for work 2012

Mit den Richtlinien des Programms Fit for Work 2012 will die Bayerische Staatsregierung gezielt die Ausbildungschancen von Jugendlichen verbessern, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen. Des Weiteren sollen die ausbildenden Betriebe durch finanzielle Anreize ermuntert werden, dem steigenden Fachkräftebedarf durch eine eigene Ausbildung wirksam zu begegnen. Die neuen Richtlinien und nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis veranstaltet folgende Seminare ab Oktober 2012:

Praktikerworkshop: Ärzteberatung 2012

am Freitag, 26.10.2012, 9.30 – 16.00 Uhr, Erlangen, Schillerstr. 1

Aktuelle Fragen im Straf- und Strafprozessrecht

am 16.11.2012, 13.00 – 18.30 Uhr, Erlangen, Schillerstr. 1

Anmeldeformulare unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/ oder über die Kontaktstelle wtt/CWW

Henkestr.. 91, 91052 Erlangen, Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869, E-Mail: cww@zuv.uni-erlangen.de