Kammerbeitrag und beA-Umlage 2021 – wichtige Informationen für alle Kammermitglieder

Der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer Bamberg erinnert alle Kammermitglieder daran, dass der jährliche Kammerbeitrag und die beA-Umlage für 2021 bereits am 01.01.2021 zur Zahlung fällig waren.

Die Bankverbindung der RAK Bamberg lautet wie folgt: HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28. Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre Mitgliedsnummer (falls bekannt) oder Ihren Namen an.

Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte schriftliche Mitteilung mittels Postversandes nicht erfolgen wird, nachdem ein solches Vorgehen in den vergangenen Jahren für einige Verwirrung gesorgt hat und die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Auch die Versendung einer Zahlungserinnerung mittels beA findet aus technischen Gründen nicht statt.

Ebenso verschickt die Kammer keine Beitragsbescheide. Denn Rechtsgrundlagen zur Erhebung des Kammerbeitrags und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Beide Ordnungen finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/.

Im Falle der Säumnis werden Kosten von 15,00 € erhoben. Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften! Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben (ein Formular finden Sie unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/zulassung-und-mitgliedschaft/kammerbeitrag-und-bea-umlage/), wird der Beitrag und/oder die beA-Umlage am 04.02.2021 eingezogen.

Die beA-Umlage 2021 beträgt aufgrund der im November 2020 durchgeführten schriftlichen Abstimmung der Kammermitglieder 50,00 €.

Der Kammerbeitrag für ihre individuelle Mitgliedschaft ergibt sich aus den Bestimmungen der Beitragsordnung. Gerne können Sie sich bei Fragen zur konkreten Höhe an die zuständige Mitarbeiterin der Kammergeschäftsstelle, Frau Rauser (Telefon: 0951/98620-44), wenden. Gleiches gilt für den Fall Ihrer Nachfrage, ob Sie bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben.