Notbetreuung von Kindern in Bayern seit 27.04.2020 – neue Formulare

Mit Ausweitung der Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten ab 27.04.2020 wurden neue Formulare zur Verfügung gestellt, mit denen bei erstmaliger Beantragung die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung versichert werden müssen. Diese stehen nachfolgend zum Download bereit.

Nähere Informationen zur Notbetreuung finden Sie weiterhin auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Notbetreuung. Auch in Bayern wurde die Anwaltschaft mittlerweile als systemrelevant anerkannt und damit dem Bereich der kritischen Infrastruktur zugeordnet (wir haben bereits berichtet).