Im beA-Newsletter der BRAK vom 23.05.2019 finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Signieren von Schriftsätzen, insbesondere zu den Anforderungen an eine einfache und eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) und zur Frage, in welchen Fällen bei Einreichung eines formbedürftigen elektronischen Dokuments auf die Anbringung einer qeS verzichtet werden kann. Aufmerksames Studium wird empfohlen.