Neues Informationsblatt für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung

Der Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sein Informationsblatt für Rechtsanwälte neu gefasst. Es beinhaltet jetzt alle Hinweispflichten übersichtlich in einem Papier – bislang gab es verschiedene Versionen mit Kurzinformationen, Hinweispflichten nach der ODR-Verordnung und nach dem VSBG.

Die neue Fassung finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der BRAK unter https://brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/.

Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung (Stand: Oktober 2021)