Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat
Handlungshinweise zum Thema „Gesetzliche Unfallversicherung – nicht nur für Arbeitnehmer!“ (Stand Dezember 2020)Herunterladen
veröffentlicht. Diese befassen sich u.a. mit der freiwilligen Absicherung selbstständig tätiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sowie mit dem Umfang des Versicherungsschutzes bei Unfällen im Büroalltag (z. B. Stürze in den Kanzleiräumen), auf dem Weg zum Gericht oder zu Mandanten (auch ins Ausland) sowie vom Wohnort zur Kanzlei und zurück.