Handlungshinweise zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf die vom Ausschuss Steuerrecht überarbeiteten Handlungshinweise „Zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte“ hingewiesen. Diese finden Sie nachstehend zum Download.

Mit diesen Handlungshinweisen aktualisiert und ergänzt der Ausschuss seine ursprünglichen Anmerkungen zu dieser Thematik aus dem Jahr 2017.