Verteilung der Jahressteuererklärungen für 2018

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (und für Heimat) hat darauf hingewiesen, dass die bayerischen Finanzämter die Jahressteuererklärungen für 2018 nicht an steuerlich beratene Steuerpflichtige, sondern nur (auf Anforderung) an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe verschicken.

Die Bestellung der Formulare erfolgt bei demjenigen Finanzamt, das für den Berufsangehörigen zuständig ist. Vordrucke für Steuerarten, bei denen die Daten elektronisch zu übermitteln sind (z. B. Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer), sind nicht mehr in der Bestellliste enthalten. Die Liste ist auf den Internetseiten der Finanzämter unter der Rubrik „Formulare / Weitere Themen von A bis Z / Steuerberatende Berufe“ verfügbar.