Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2019

Vor Kurzem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie wird ab 01.01.2019 gültig sein und die aktuelle Fassung vom 01.01.2018 ersetzen. Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) für Kinder bis zum fünften Lebensjahr wird sich von 348,00 € auf 354,00 €, für Sechs- bis Elfjährige von 399,00 € auf 406,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige von 467,00 € auf 476,00 € erhöhen. Dementsprechend steigen auch die Tabellensätze der höhreren Einkommensgruppen.

Eine Anhebung des staatlichen Kindergeldes wird (erst) zum 01.07.2019 erfolgen. Bis dorthin gelten die bisherigen Sätze von jeweils 194,00 € für ein erstes und zweites Kind, 200,00 € für ein drittes Kind und jeweils 225,00 € für jedes weitere Kind fort. Ab Juli belaufen sich die Kindergeldbeträge auf 204,00 €, 210,00 € und 235,00 €, so dass eine Steigerung um jeweils 10,00 € erfolgt.