Wahl zur Satzungsversammlung 2019

Nach § 191 a BRAO ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer eine Satzungsversammlung eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Berufsordnung für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes zu erlassen. Die stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung werden gemäß §§ 191 b Abs. 3 i. V. m. 68 Abs. 1 BRAO auf vier Jahre gewählt. Die seit 01.07.2015 laufende Wahlperiode endet daher mit Ablauf des 30.06.2019, weshalb eine Neuwahl erforderlich ist. Diese hat im Zeitraum vom 01.01. bis 30.04.2019 stattzufinden.

Hierzu wird der vom Vorstand der RAK Bamberg eingerichtete Wahlausschuss sowohl über das Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2018 als auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach und die Internetseite der Kammer – jeweils spätestens am 15.01.2019 – eine Wahlausschreibung bekannt machen. Daraus sind insbesondere der Ablauf des Wahlverfahrens und die genauen Termine und Fristen zu entnehmen.

Es wird schon jetzt um Beachtung und rege Teilnahme an der Wahl gebeten.