Anhörung zu § 522 Abs. 2 ZPO

[BRAK] Am 09.05.2011 fand im Bundestagsrechtsausschuss eine öffentliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des § 522 ZPO statt, an der unter anderem auch der Vizepräsident der BRAK Hansjörg Staehle als Sachverständiger teilnahm.

Die insgesamt drei behandelten Gesetzentwürfe sehen in unterschiedlicher Gestaltung eine Änderung bei der bisher nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbaren Zurückweisung der Berufung durch Beschluss vor. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (Stlln. 19/2011) vertritt die BRAK die Auffassung, dass § 522 Abs. 2 ZPO gänzlich abgeschafft werden sollte, hilfsweise befürwortet sie die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss.

Die Sachverständigen waren sich insgesamt darüber einig, dass die Regelung reformbedürftig ist. Kontrovers beurteilt wurde jedoch die Frage, ob die grundsätzliche Möglichkeit der Beschlusszurückweisung unter modifizierten Voraussetzungen erhalten bleiben solle, wie es der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/5334) fordert, oder ob diese abgeschafft werden solle, wie die SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/4431) und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/5363) vorschlagen.