Gesetz zum Vormundschaftsrecht verabschiedet

[BRAK] Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 das von der Bundesregierung initiierte Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes verabschiedet (BT-Drs. 17/3617, 17/5512). Mit dem neuen Gesetz wird unter anderem die Zahl der Vormundschaften je Amtsvormund auf 50 beschränkt und festgelegt, dass zwischen Mündel und Vormund in der Regel mindestens einmal monatlich ein persönlicher Kontakt erfolgen soll. In der Abschlussdiskussion im Bundestag wurde unter anderem erneut auf den Bremer Fall „Kevin“ verwiesen, in dem der zuständige Amtsvormund 200 Mündel zu betreuen hatte.

Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stlln.-Nr. 6/2010) nachdrücklich das mit der Neuregelung verbundene Anliegen, bei Amtsvormundschaften ein besseres Vertrauensverhältnis zu ermöglichen, begrüßt. Damit die Neuregelung in der Praxis umgesetzt werden könne und keine bloße Absichtserklärung bleibe, müssen jedoch nach Ansicht der BRAK erhebliche finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden. Anders als von der BRAK angeregt, enthält der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf jedoch keine Angaben über die zu erwartenden Mehrkosten. In der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses heißt es dazu lediglich, dass die Kosten im Ausschuss „nicht diskutiert“ wurden.