[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 13.04.2011 Eckpunkte zur Umsetzung des Grundsatzes „ Löschen statt Sperren“ zur Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten im Internet beschlossen. Vorgesehen ist danach, Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) aufzuheben. Die Vorschrift verpflichtete bislang das Bundeskriminalamt zum Führen einer Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste). Diese Liste sollte den Diensteanbietern regelmäßig zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Zugang zu solchen Angeboten erschweren. Im Koalitionsvertrag wurde jedoch bereits beschlossen, dieses Gesetz, das noch in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet wurde, nicht anzuwenden und stattdessen die Erfolge bei der Löschung solcher Inhalte zu evaluieren.
Vgl. dazu Presseerklärung des Bundesjustizministeriums vom 01.04.2011