[BRAK] Das Haushaltsbegleitgesetz 2011, das in Art. 3 eine Änderung der Insolvenzordnung vorsieht, wurde am 09.12.10 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2010, 1885 ff.). Die Änderung der Insolvenzordnung ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten.
Die Änderung in § 14 InsO soll sicherstellen, dass ein Insolvenzantrag, insbesondere des Fiskus und der Kassen, nicht mehr zurückgenommen werden muss, wenn der Schuldner die den Antrag stützende Forderung erfüllt. Die BRAK hatte diesen Vorschlag in ihrer Stellungnahme Nr. 24/2010 begrüßt. Die Neuregelung in § 55 Abs. 4 InsO betrifft die Steuerverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren. Vor allem Umsatzsteuerverbindlichkeiten, die vom vorläufigen Verwalter oder dem Schuldner mit dessen Zustimmung begründet wurden, werden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten aufgewertet. Die BRAK hatte diese Änderung in ihrer Stellungnahme kritisiert.